
|
Hannes Gnauck: Wehrbericht zeigt, zentrale Probleme der Bundeswehr noch immer ungelöst
Zur Veröffentlichung des Jahresberichts der Wehrbeauftragten 2024 erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses:
„Der jährliche Wehrbericht zeigt erneut in aller Deutlichkeit, dass die Bundeswehr weiterhin mit erheblichen strukturellen und materiellen Defiziten zu kämpfen hat. Trotz der proklamierten ‚Zeitenwende‘ und der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel bleiben die zentralen Probleme in der Truppe ungelöst. Die Einsatzbereitschaft vieler Einheiten ist weiterhin unzureichend, und es fehlt an einer klaren, zielgerichteten Strategie zur Stärkung der Wehrfähigkeit unseres Landes.
Die anhaltenden Defizite in der Materialverfügbarkeit, die stockende Beschaffung sowie die unzureichende Personalgewinnung zeigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die Bundeswehr in einen einsatzfähigen Zustand zu versetzen. Vielmehr wird durch ideologisch getriebene Schwerpunktsetzungen eine konsequente Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit verhindert.
Während zwar punktuelle Fortschritte insbesondere bei der persönlichen Ausrüstung der Soldaten zu verzeichnen sind, bleibt das übergeordnete Bild besorgniserregend: Die Bundeswehr ist weit entfernt von der Fähigkeit, ihren verfassungsmäßigen Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung vollumfänglich zu erfüllen.
Es ist höchste Zeit für eine sicherheitspolitische Wende, die sich konsequent an den realen Bedrohungslagen orientiert. Dies erfordert eine klare Priorisierung der Landes- und Bündnisverteidigung, eine effektive Mittelverwendung und eine grundlegende Reform des Beschaffungswesens. Die AfD-Fraktion wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass unsere Streitkräfte wieder die Mittel und Strukturen erhalten, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.“Hannes Gnauck: Wehrbericht zeigt, zentrale Probleme der Bundeswehr noch immer ungelöst
Zur Veröffentlichung des Jahresberichts der Wehrbeauftragten 2024 erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck, Mitglied des Verteidigungsausschusses:
„Der jährliche Wehrbericht zeigt erneut in aller Deutlichkeit, dass die Bundeswehr weiterhin mit erheblichen strukturellen und materiellen Defiziten zu kämpfen hat. Trotz der proklamierten ‚Zeitenwende‘ und der Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel bleiben die zentralen Probleme in der Truppe ungelöst. Die Einsatzbereitschaft vieler Einheiten ist weiterhin unzureichend, und es fehlt an einer klaren, zielgerichteten Strategie zur Stärkung der Wehrfähigkeit unseres Landes.
Die anhaltenden Defizite in der Materialverfügbarkeit, die stockende Beschaffung sowie die unzureichende Personalgewinnung zeigen, dass die Maßnahmen der Bundesregierung nicht ausreichen, um die Bundeswehr in einen einsatzfähigen Zustand zu versetzen. Vielmehr wird durch ideologisch getriebene Schwerpunktsetzungen eine konsequente Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit verhindert.
Während zwar punktuelle Fortschritte insbesondere bei der persönlichen Ausrüstung der Soldaten zu verzeichnen sind, bleibt das übergeordnete Bild besorgniserregend: Die Bundeswehr ist weit entfernt von der Fähigkeit, ihren verfassungsmäßigen Auftrag zur Landes- und Bündnisverteidigung vollumfänglich zu erfüllen.
Es ist höchste Zeit für eine sicherheitspolitische Wende, die sich konsequent an den realen Bedrohungslagen orientiert. Dies erfordert eine klare Priorisierung der Landes- und Bündnisverteidigung, eine effektive Mittelverwendung und eine grundlegende Reform des Beschaffungswesens. Die AfD-Fraktion wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass unsere Streitkräfte wieder die Mittel und Strukturen erhalten, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.“ --------------------------------------------------------------------------------- Stephan Brandner: Neue Hausordnung ist Angriff auf die Freiheit der Abgeordneten und Funktionsfähigkeit des Bundestags
Am Montag sind drastische Verschärfungen der Hausordnung und der Zugangsregeln zum Deutschen Bundestag in Kraft getreten. Bereits im Dezember und Januar hatten die CDU/CSU-, SPD-, Grüne- und FDP-Fraktionen diese im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sowie im Ältestenrat gegen die AfD-Fraktion beschlossen.
Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, sieht durch willkürliche Einführung von unbestimmten Rechtsbegriffen eine Gefahr für die Unabhängigkeit des Verfassungsorgans Bundestag:
„Die neuen Regeln für den Zugang zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages und für die Mitarbeiter der Abgeordneten oder der Fraktionen sind ein direkter Angriff auf grundsätzliche Abgeordnetenrechte und die Arbeitsfähigkeit der größten Oppositionsfraktion AfD. Eingeführte und definierte Rechtsbegriffe wie ‚Gefahr‘ werden durch neu eingeführte unbestimmte Begriffe, wie ‚Risiko‘ ersetzt. Dieses lädt zu willkürlichen Entscheidungen ein und ist nicht verhältnismäßig. Durch die Verwendung des Begriffs des Risikos wird die Eingriffsbefugnis weit in das Vorfeld einer tatsächlichen Gefahr verlagert. Das Problem: Diese Vorverlagerung müsste mit einer Absenkung der Eingriffsintensität korrespondieren. Das Gegenteil ist der Fall. Wer künftig willkürlich als unzuverlässig erklärt wird, bekommt auch keinen Zugang zu den IT-Systemen des Bundestages und somit ein faktisches Berufsverbot.
Die Auswahl der Mitarbeiter gehört zum freien Mandat jedes Bundestagsabgeordneten, die Auswahl von Fraktionsmitarbeitern ist das Selbstorganisationsrecht der Fraktion, als Teil des Verfassungsorgans des Bundestags.“ --------------------------------------------------------------------------------- Jörn König/Malte Kaufmann: Urteil gegen Ausschluss aus dem FC Bundestag Erfolg für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Das Landgericht Berlin hat am Dienstag entschieden, dass der Ausschluss der Abgeordneten der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom Spielbetrieb des FC Bundestag e. V. nicht satzungsgemäß und damit unzulässig ist. Der Verein hatte im vergangenen Jahr mit einem Vorstandsbeschluss alle AfD-Abgeordneten von den Spielen der Fußballmannschaft des Bundestages ausgeschlossen.
Dazu teilen die AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglieder des FC Bundestag, Jörn König und Malte Kaufmann, mit:
„Das Urteil des Landgerichts Berlin ist ein großer Erfolg für die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, über den wir uns sehr freuen. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass der Fußballverein des Bundestages Mitglieder nicht willkürlich aufgrund ihrer Partei- und Fraktionszugehörigkeit ausschließen darf. Das Vorgehen des Vorstandes des Vereins stand im krassen Widerspruch zur Idee des Fußballs als Mannschaftssportart, die über alle politischen Unterschiede hinweg Menschen zusammenbringen soll und für Zusammenhalt, Fairness, Respekt und Freude steht. Der FC Bundestag ist in diesem Sinne ganz bewusst als überfraktioneller Verein ausgelegt, der beispielsweise bei internationalen Turnieren oder Benefizspielen den gesamten Bundestag repräsentiert. Wir freuen uns, bald wieder mit dem Adler auf der Brust auf dem Spielfeld unser Bestes für den FC Bundestag zu geben.“ --------------------------------------------------------------------------------- Gottfried Curio: Migrationspläne von Union und SPD sind durchschaubares Manöver
Zu den migrationspolitischen Plänen im Sondierungspapier von Union und SPD erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gottfried Curio:
„Die Absichtserklärungen im Sondierungspapier sind so verfasst, dass bei kritischen Punkten jede Seite einen Satz zum Thema beigesteuert hat, der ihr eigenes Verständnis der Problemlage umfasst. Auf diese Weise hoffen CDU/CSU und SPD, das Papier der jeweils eigenen Basis verkaufen zu können und bei der wirklichen Klärung der Differenzen in Koalitionsverhandlungen terminlich hinter die Abstimmungen zu den Grundgesetzänderungen zu kommen. Beim Knackpunkt Zurückweisungen an den Grenzen heißt es einerseits, dass man ‚in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn Zurückweisungen an den gemeinsamen Grenzen auch bei Asylgesuchen vornehmen‘ wolle. Die Bindung der Zurückweisungen an das Einvernehmen mit den Nachbarstaaten ist eine starke Einschränkung. Das sie jetzt von Unionsseite kleingeredet wird, ist ein durchschaubares Manöver: dass man sich im Konfliktfall auch gegen Nachbarstaaten durchsetzen werde, steht eben nicht im Konsenspapier. Dort steht aber gleich im nächsten Satz noch etwas ganz anderes: ‚Wir wollen alle rechtsstaatlichen Maßnahmen ergreifen, um die irreguläre Migration zu reduzieren‘. Genau darum, ob das Verfahren überhaupt rechtsstaatlich möglich sei, gab es aber einen Streit der Einschätzungen zwischen Union und SPD – nicht etwa einen Streit der Absichten, den man selber beilegen könnte. Das heißt, der gesamte Streitpunkt ist ausgelagert in eine ausstehende juristische Klärung – die Union hat hier in Wahrheit gar nichts von der SPD erhalten. Das wird auch im Nachsatz deutlich: dort ist die Rede davon, ‚die irreguläre Migration zu reduzieren‘. Wäre das nun zur Schau getragene Unionsverständnis maßgeblich, würde die illegale Migration nicht nur ‚reduziert‘, sondern komplett beendet. Dass man das gar nicht vorhat (nur: ‚reduzieren‘ – Umfang offen), ist jetzt von der Union im Papier abgesegnet worden. Ähnlich ist es bei anderen Ankündigungen der Union vor der Wahl. Ausreisepflichtige werden weiterhin aus einem ganzen Füllhorn von Gründen mit Duldungen überschüttet – kein Wort zu einer Abkehr von dieser, das Recht unterlaufenden Politik. Chancenaufenthalt – der Ampel-Aufenthalt für Aufenthaltsunberechtigte: bleibt. Turbo-Einbürgerung: bleibt. Familiennachzug für den Großteil (der Anteil für subsidiär Geschützte war 2024 gering): bleibt. Diese sogenannte ‚Einigung‘ ist migrationspolitisch das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Wie sein Wortbruch beim Schuldenmachen ist es nur Dokument eines unter Merkel zu kurz Gekommenen, der mit aller Verzweiflung Kanzler werden will und deshalb dafür jedem alles verspricht. Sollten die Grünen ihre vorgesehene Rolle als Erfüllungsgehilfen tatsächlich ablehnen, dürfte es das schon wieder gewesen seien mit der neuen schwarz-roten ‚Kleinen Koalition‘. Das wäre gut so, denn die Interessen der Bürger blieben auf der Strecke. Die AfD-Fraktion allein bietet die Sicherheit, dass sie in allen virulenten migrationspolitischen Punkten auch nach der Wahl Wort hält: Wir halten, was die CDU verspricht.“ |