
|
Eisenhüttenstadt (pm). Die Stadt bittet alle Hundehalter und Hundehalterinnen zu prüfen, ob sie Ihrer Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht bis zum 31.01.2025 entsprechend §2 der Hundehalter Verordnung nachgekommen sind.
Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden ist am 01.Juli 2024 in Kraft getreten. Mit dieser landesrechtlichen Verordnung besteht zusätzlich zur ebenfalls notwendigen steuerrechtlichen Anmeldung des Hundes für alle Halterinnen und Halter in Eisenhüttenstadt die Pflicht zur unverzüglichen Anmeldung eines Hundes, unabhängig von Größe, Gewicht oder der Rasse beim Bereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Eisenhüttenstadt.
Daher bittet die Stadtverwaltung alle Hundehalterinnen und Hundehalter, zu überprüfen, ob sie Ihrer Kennzeichnungspflicht bereits nachgekommen sind. Falls dies noch nicht geschehen ist, besteht weiterhin die Möglichkeit, dies zeitnah nachzuholen. Unabhängig davon wird die Ordnungsbehörde dennoch in der nächsten Woche mit den Kontrollen im Stadtgebiet beginnen.
Foto: https://pixabay.com/ |