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Eisenhüttenstadt (pm). Das Land Brandenburg hat am 08.05.2020 die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg veröffentlicht, und damit Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport bekanntgegeben. Der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb in Eisenhüttenstadt im Breiten- und Freizeitsport auf Freisportanlagen, also unter freiem Himmel ist wieder möglich, jedoch bleibt die Nutzung von Sporthallen weiter untersagt. Der Trainingsbetrieb wird grundsätzlich auf den kontaktlosen Sport beschränkt. Somit können athletische Übungen, Krafttraining sowie Technikübungen durchgeführt werden. Sportliche Aktivitäten, die unter freiem Himmel durchgeführt werden, jedoch nicht geeignet sind, diese allein auf dem Sport- oder Vereins Gelände durchzuführen, können außerhalb der Sportstätte (auch in Gruppen) vorgenommen werden. Es ist stets dafür zu sorgen, dass die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Der Landkreis Oder-Spree hat hierzu einen Leitfaden zur Umsetzung des Sport- und Trainingsbetriebes erarbeitet. Für die kommunalen Sportstätten werden für den Zeitraum der Sperrung während der Corona-Pandemie von der Stadt Eisenhüttenstadt keine Nutzungsentgelte erhoben. |