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Wichtige Information zu Daueraufträgen für Gärten und Garagen |
Eisenhüttenstadt (pm). Die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt weist auf eine wichtige Änderung im Zuge der Grundsteuerreform hin:
Mit der Umsetzung der Grundsteuerreform werden die Gebäude auf fremdem Grund und Boden wie z. B. Gartenlauben, Garagen u. ä., bei denen das Grundstück einem anderen Eigentümer gehört, ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr als separate wirtschaftliche Einheit besteuert.
Das heißt, dass nur noch der Eigentümer des Grund und Bodens steuerpflichtig ist.
Som [ ...mehr ]
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Neue Ausgabe von bunt & komplex erhältlich |
Eisenhüttenstadt (pm). Druckfrisch an die Auslageorte verteilt wurde dieser Tage die aktuelle Ausgabe 01/2026 der Soziale Stadt Zeitung „bunt & komplex“.
Das Heft informiert wieder wie gewohnt über Interessantes und Aktuelles im Soziale Stadt Gebiet. Welche Herausforderungen bei der Sanierung des Flächendenkmals Eisenhüttenstadt im Detail entstehen können, zeigt unser Artikel zur Grünachse Heinrich-Heine-Allee auf.
Wir berichten über Kunstwerke, mit denen die Stadt einst ihre Gäst [ ...mehr ]
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Kreativ-Workshops in den Osterferien |
VERANSTALTUNG I: Comic- und Zeichenworkshop für Menschen ab 12 Jahren DATUM: Dienstag–Freitag | 07.–10.04.2026 | jeweils 11–15 Uhr ORT: Burg Beeskow Teilnahmekosten: 20 €
VERANSTALTUNG II: „Das leere Blatt füllen“ – Schreibworkshop für Jugendliche von 13 bis 18 Jahren DATUM: Donnerstag/Freitag | 09./10. April 2026 | jeweils 10–15 Uhr ORT: Burg Beeskow Teilnahmekosten: 10 €
In den Osterferien wird die Burg Beeskow zum Kreativ-Campus: Gleich zwei Workshops laden Inte [ ...mehr ]
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Winterdienst: Wer ist wofür zuständig? |
Eisenhüttenstadt (pm). Aus Anlass der aktuellen winterlichen Witterungsverhältnisse bittet die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt um Beachtung der seit dem 01.01.2013 geltenden Straßenreinigungssatzung und ihrer Anlage, dem Straßenreinigungsverzeichnis sowie deren Aktualisierungen. Im Straßenreinigungsverzeichnis sind die gebührenpflichtigen Reinigungspflichten dargestellt, welche von der Stadt wahrgenommen und per Gebührenbescheid auf die nutznießenden Grundstücksanlieger umgelegt werden. Für [ ...mehr ]
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