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Politik:
Schielke-Ziesing: Regierung lässt Rentner ein weiteres Mal im Stich

Brandner zur heutigen Sitzung des Rechtsausschusses


Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner erklärt zur heutigen Sitzung des Rechtsausschusses:

„Konkrete Vorwürfe in der heutigen Sitzung wurden gegen mich nicht erhoben, sondern nur haltlose, unkonkrete Anschuldigungen.

Sollten die Äußerungen auf meinem Twitterkanal zur Bundesverdienstkreuzverleihung durch den Bundespräsidenten an Udo Lindenberg und die Verwendung des Begriffs ‚Judaslohn‘ gemeint gewesen sein, sei der Hinweis gestattet, dass ich diese als Privatperson gemacht habe und sich auch andere exponierte Vertreter des Bundestages, wie einige Vizepräsidenten, häufig auf Twitter privat und höchst politisch äußern.

Der Tweet war eine Replik auf übelste Beschimpfungen der AfD und Beleidigungen einzelner Politiker meiner Partei durch Udo Lindenberg (z.B. „kalte Kotze“, „das Grauen“, „Rassisten, Hetzer und menschenfeindliche Brandstifter“, „Horror-Höcke“) der trotzdem - oder deshalb? - das Bundesverdienstkreuz erhielt.

Zudem ist der Begriff ‚Judaslohn‘ bislang in der politischen Auseinandersetzung nie auch nur in die Nähe von Antisemitismus gerückt worden. In diesem Zusammenhang sei beispielhaft auf ‚Judaslohn‘-Äußerungen anderer Politiker, wie Brüderle (FDP), Stolpe, Kahrs und Lauterbach (alle SPD), Gambke und Montag (beide GRÜNE) und Winfried Mack (CDU) hingewiesen.

Inhaltliche Kritik an meiner Arbeit als Ausschussvorsitzender ist mir nicht bekannt, im Gegenteil. Es gibt daher keinen Grund für einen Rücktritt vom Vorsitz des Rechtsausschusses.
Wie jeder andere auch, habe ich zudem das Recht, meine Meinung frei zu äußern.

Schließlich halte ich es für sehr schädlich, sich wechselseitig bei den geringsten vermeintlichen Anlässen mit Antisemitismusvorwürfen zu überziehen. Das schadet dem Ansehen des Bundestages und der Bundesrepublik Deutschland im in In- und im Ausland.“
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Frömming: Bildungsetat bedarf verfassungsrechtlicher Überprüfung

Der bildungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Götz Frömming, kritisiert den geplanten Bildungsetat der Bundesregierung:
„Bereits jetzt steckt der Bund mehr als 50 Prozent der Mittel des Bildungsetats in sogenannte Bund-Länder-Vereinbarungen. Das Geld wird damit auf Jahre gebunden und zukünftige Regierungen verlieren ihren Handlungsspielraum. Wir sehen Finanzverflechtungen zwischen Bund und Ländern grundsätzlich kritisch. Diese führen zwangsläufig zu Effizienz- und Transparenzproblemen. Am Ende kann der Wähler nicht mehr nachvollziehen, wer für die Auswirkungen politischer Entscheidungen eigentlich verantwortlich ist.

Auch der Bundesrechnungshof hat hier massive Bedenken vorgebracht. Dennoch plant die Bundesregierung weitere Bund-Länder-Vereinbarungen. Wir fordern die Bundesregierung auf, wieder auf den Pfad der Tugend zurückzukehren und für die föderalen Prinzipien unseres Staates einzustehen.

Die zunehmende Festsetzung von Haushaltsmitteln in Bund-Länder-Vereinbarungen bedarf dringend einer verfassungsrechtlichen Überprüfung. Andernfalls steht zu befürchten, dass die vom Grundgesetz geschützte Kulturhoheit der Länder weiter ausgehöhlt wird.“
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Springer: Macrons Kehrtwende in der Migrationspolitik bestätigt Forderung der AfD-Fraktion

Wie die FAZ berichtet, hat die französische Regierung in der Einwanderungsdebatte eine Kehrtwende eingeleitet. Bereits zum Sommer 2020 sollen feste Zuwanderungsquoten in Kraft treten. Premierminister Edouard Philippe hat angekündigt, dass der Gesetzentwurf noch diesen Mittwoch dem Kabinett vorgelegt wird. Als Vorbild gilt das sogenannte kanadische Einwanderungsmodell.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, René Springer, mit:
„Macrons Entscheidung, sich bei der Fachkräftegewinnung zukünftig am kanadischen Einwanderungsmodell zu orientieren, ist eine kluge und richtige Entscheidung. Wir fordern dies schon seit Jahren. Die Zuwanderung von Fachkräften muss sich ausschließlich an unseren nationalen Interessen orientieren. Das setzt eine effektive Migrationssteuerung anhand klar definierter Kriterien voraus. Steuerung heißt aber zugleich auch Begrenzung, denn wir brauchen nur Fachkräfte in Berufen, in denen es auch einen tatsächlichen Mangel gibt. Eine wirksame Migrationssteuerung funktioniert in Frankreich wie in Deutschland aber nur mit verlässlichen Grenzkontrollen.“
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Maier: Der Rechtsstaat braucht die Akzeptanz durch den Bürger

Am Montag fand im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages eine Anhörung zu beabsichtigten Änderungen von zumeist zivilverfahrensrechtlichen Vorschriften statt. Im Kern ging es um das Rechtsmittelsystem des Zivilprozesses. Die Sachverständigen, u. a. die Präsidentin des Bundesgerichtshofes, setzen sich sehr detailliert mit dem Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung auseinander.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, Obmann der AfD-Fraktion im Rechtsausschuss, fasst das Ergebnis der Anhörung wie folgt zusammen:
„Wir fühlen uns durch die Meinung der namhaften Experten bestätigt. Nach derzeitiger Rechtslage bestehen erhebliche Hürden, eine erstinstanzliche Entscheidung in einer mündlichen Verhandlung vor einem Berufungsgericht, geschweige denn höchstrichterlich vor dem Bundesgerichtshof überprüfen zu lassen. Es führt bei dem rechtsschutzsuchenden Bürger naturgemäß zu Verdruss, wenn noch nicht einmal im Ansatz eine realistische Chance besteht, ein – seiner Meinung nach unzutreffendes – Urteil einer umfassenden Rechtskontrolle zuführen zu können.

Wir fordern daher den Wegfall jener unseligen Vorschrift, nach welcher ein Berufungsverfahren ohne jegliche mündliche Verhandlung – sozusagen auf dem Postweg – entschieden werden kann. Auch müssen die hohen Hürden für eine Verfahrensvorlage vor dem Bundesgerichtshof abgebaut werden, und zwar durch ein ausgeklügeltes und angemessenes System der Zulassung der Revision: Gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichts, die Revision nicht zuzulassen, soll bereits bei einem niedrigeren Gegenstandswert als jetzt die Einlegung einer Beschwerde eröffnet sein, und ab einem noch genau zu beziffernden, jedenfalls höheren Streitwert soll die Einlegung einer Revision schließlich überhaupt nicht mehr von der Entscheidung des Berufungsgerichts abhängig sein.

Wir werden entsprechende Änderungsanträge ins Gesetzgebungsverfahren einfließen lassen. Die Herstellung von auch im Einzelfall als solcher empfundenen Gerechtigkeit ist ureigenste Aufgabe des Rechtsstaates. Damit steht und fällt die Akzeptanz durch den Bürger, und zwar mehr, als eine Konservierung in einem Museum oder Darstellungen auf Plakatwänden es je vermögen werden!“
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Schielke-Ziesing: Regierung lässt Rentner ein weiteres Mal im Stich

Der angekündigte Kompromiss der Koalitionsarbeitsgruppe zur Grundrente wurde Montagabend ein weiteres Mal verschoben.

Dazu erklärt die rentenpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Ulrike Schielke-Ziesing:
„Was sich die Regierung hier leistet, ist ein handfester Skandal. Entgegen aller Versprechungen werden die Rentner, die dringend auf Hilfe angewiesen sind, ein weiteres Mal hängen gelassen. ‚Grundrente‘ oder ‚Respektrente‘, die Menschen erwarten zu Recht, dass sie nach jahrzehntelanger Arbeit nicht in Armut enden. Dafür taugt das Heil’sche Konzept der Grundrente nicht, der Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung macht das Ganze noch schlimmer. Wenigstens das hat die CDU eingesehen. Dass sich die SPD in diesem Punkt seit neun Monaten quer stellt und damit eine Einigung blockiert, zeigt, worum es ihr wirklich geht. Nicht um die Betroffenen, sondern ums eigene Überleben.

Ob die Wähler das honorieren? Sicher nicht. Das wirklich Schlimme dabei ist, dass die Lösung doch längst auf der Hand liegt: Das Ifo-Institut, die Bertelsmann-Stiftung, sämtliche Experten sind sich einig, dass der Weg zur Bekämpfung der Altersarmut nur über eine – zumindest teilweise - Anrechnungsfreistellung der Rente bei der Grundsicherung im Alter führen kann. Denn nur damit bleibt den Menschen nach dem Abzug aller Kosten für Lebenshaltung und Sozialversicherung tatsächlich noch etwas im Geldbeutel übrig.

Wir als AfD-Bundestagsfraktion haben dazu bereits einen eigenen Antrag vorgelegt (Drucksache 19/7724), der genau das bewirken würde. Die Regierung müsste nur noch zustimmen.“

Eingetragen am 06.11.2019 um 14:03 Uhr.
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