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Neue Grundsicherung: Rückschritt zum alten System

VS (pm). Die Pläne der Bundesregierung setzen auf Angst, werden bei der Arbeitsmarktintegration aber nichts bringen Monatelang wurde das Thema Bürgergeld in einer Art öffentlich diskutiert, die Leistungsbeziehende unter Generalverdacht stellte und als faul stigmatisierte.

Zur Erinnerung: Von rund 5,5 Millionen Bürgergeldbeziehenden sind rund ein Drittel Kinder und Jugendliche. Ein weiteres Drittel steht dem Arbeitsmarkt z.B. aufgrund von Pflege oder Kinderbetreuung nicht zur Verfügung, allein 800.000 davon müssen trotz Arbeit ihr Einkommen mit ALG II aufstocken. Bleibt ein weiteres Drittel (1,7 Millionen), das dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung steht, davon sind nicht wenige gesundheitlich beeinträchtigt und etwa 1,1 Mio. Menschen ohne Schulabschluss, die besonders schwer vermittelbar sind.

"Die Zahl derer, die sich tatsächlich mitunter der Kooperation mit den Job-Centern verweigern, ist im Verhältnis zu allen Bürgergeldbeziehenden verschwindend gering," kritisiert die Präsidentin der Volkssolidarität. "Sie nimmt aber dafür alle anderen – wie Kinder, Alleinerziehende und Niedriglohnempfangende – in Mithaftung. Diese sogenannte neue Grundsicherung bedeutet die Rückkehr zum alten Hartz-IV-System – in verschärfter Form. War das Bürgergeld noch der zaghafte Versuch, das Gespräch zwischen den Betroffenen und den Jobcentern auf Augenhöhe zu führen, macht man jetzt eine Kehrtwende hin zu Strafen und Drohungen. Für Menschen, die ohnehin mit Nachteilen bei der Jobsuche kämpfen, bedeutet das keine Unterstützung – im Gegenteil."

Besonders dramatisch sind die Auswirkungen dieser Sanktionspolitik für Kinder und Jugendliche, die unverschuldet und schicksalhaft in ALG-II-Bedarfsgemeinschaften leben. Wenn Ihre Eltern durch Leistungskürzungen sanktioniert werden, trifft sie das besonders hart – schlimmstenfalls bis hin zur Wohnungslosigkeit. Die Folgen solcher Maßnahmen für Entwicklung, Teilhabe und Bildungschancen dieser jungen Menschen liegen auf der Hand. Anstatt die Bekämpfung von Kinderarmut gezielt anzugehen, drohen Pläne wie die "Neue Grundsicherung" die Situation ohnehin armutsbedrohter Kinder und Jugendlicher weiter zu verschärfen – ihr Existenzminimum wird dadurch weder gewährleistet noch abgesichert.

Frau Karawanskij fügt hinzu: "Es mag sein, dass es in einzelnen Fällen gelingen kann, Menschen in Arbeitsverhältnisse zu prekären Konditionen zu vermitteln. Eine nachhaltige Integration in Arbeit zu fairen Arbeitsbedingungen wird auf diesem Weg jedoch nicht erreicht. Das haben Studien des IAB gezeigt. Sanktionen, wie eine 30prozentige oder gar vollständige Leistungskürzung nach wiederholten Meldeversäumnissen, bergen das Risiko, Betroffene in existenzielle Notlagen und Wohnungslosigkeit zu bringen und andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft mittelbar mit zu belasten. Mit sozialer Integration hat das wenig zu tun. Auch die Annahme, durch solche Maßnahmen signifikant Haushaltsmittel einsparen zu können, ist vor dem Hintergrund der Fallzahlen nicht haltbar."

Die Volkssolidarität weist darauf hin, dass mit den aktuellen Plänen ein sozialpolitisches Problem überspitzt wird, das in dieser Form nicht existiert. Gleichzeitig steigt das Risiko, den Druck auf die Ärmsten unserer Gesellschaft – deren Alltag ohnehin von zahlreichen Belastungen geprägt ist – weiter zu erhöhen. Ein solcher Ansatz kann nicht zu einer nachhaltigen Lösung beitragen. Statt auf Sanktionen und Druck zu setzen, fordert die Volkssolidarität einen respektvollen Umgang mit Menschen, die Schwierigkeiten haben, eine Arbeit oder Qualifizierung zu finden. Ein Dialog auf Augenhöhe sowie individuell zugeschnittene Beratungs- und Unterstützungsangebote fördern die Integration in den Arbeitsmarkt weitaus wirkungsvoller als restriktive und strafende Maßnahmen.


Weitere Pressemitteilungen des Volkssolidarität Bundesverbandes e. V. finden Sie hier.

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Eingetragen am 20.10.2025 um 17:56 Uhr.
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