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Eisenhüttenstadt (pm). Aus Anlass der aktuellen winterlichen Witterungsverhältnisse bittet die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt um Beachtung der seit dem 01.01.2013 geltenden Straßenreinigungssatzung und ihrer Anlage, dem Straßenreinigungsverzeichnis sowie deren Aktualisierungen. Im Straßenreinigungsverzeichnis sind die gebührenpflichtigen Reinigungspflichten dargestellt, welche von der Stadt wahrgenommen und per Gebührenbescheid auf die nutznießenden Grundstücksanlieger umgelegt werden. Für alle nicht aufgeführten Straßen, Wege und Plätze bzw. -abschnitte gilt die (gebührenfreie) Anliegerpflicht.
Einsehbar ist o. g. Satzung auf der Homepage der Stadt Eisenhüttenstadt unter
www.eisenhuettenstadt.de – Suchbegriff Straßenreinigung
sowie als Kartendarstellung unter „Stadt & Verwaltung / Geoportal / Karten / Straßenreinigung“.
Bei einem Großteil der Gehwege der Stadt Eisenhüttenstadt liegt die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung in vollem Umfang bei den Eigentümern der anliegenden Grundstücke. Gleiches gilt zum Teil auch für Fahrbahnen.
Kontrollen seitens der Stadtverwaltung und Bürgerhinweise machen aktuell deutlich, dass die Schnee- und Glättebeseitigung vor anliegerpflichtigen Grundstücken teilweise nicht bzw. unzureichend durchgeführt wurde.
Die Stadtverwaltung fordert daher alle reinigungspflichtigen Anlieger auf, ihren Pflichten umgehend nachzukommen und für einen verkehrssicheren Zustand der ihnen per Satzung übertragenen Flächen zu sorgen. Gemäß § 4 Abs. 3 und 6 der Straßenreinigungssatzung sind Gehwege in einer Breite von 1,5 Metern in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Schnee freizuhalten. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Die Stadt weist darauf hin, dass, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Schnee- und Glättebeseitigung nicht nachkommt, ordnungswidrig handelt. Neben einer Geldbuße im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens können bei einem Glätteunfall zudem hohe Schadensersatzforderungen der Geschädigten auf den jeweiligen Reinigungspflichtigen zukommen.
Die Stadtverwaltung bittet daher um unbedingte Mithilfe und Erfüllung der Anliegerpflichten und setzt ihrerseits zusammen mit ihrem Dienstleister, der Stadtwirtschaft Eisenhüttenstadt GmbH, alles daran, die Herausforderungen durch die derzeitige Witterungslage zu meistern. |