
|
Frankfurt (Oder) (pm). Seit Anfang Juni 2021 gelten in Polen einige neue Verkehrsregeln.
Bei Reisen nach Polen ist zu beachten, dass
· Fußgängerinnen und Fußgänger auf „Zebrastreifen“ beim Überqueren einer Straße den Vorrang gegenüber Fahrzeugen haben;
· Fußgängerinnen und Fußgängern bei der Straßenüberquerung die Nutzung von Smartphones, Tablets o. ä. untersagt ist;
· innerorts tagesüber die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt;
· auf Schnellstraßen und Autobahnen der Sicherheitsabstand von „mindestens halber Tacho in Metern” einzuhalten ist. |