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Frankfurt (Oder) (pm). Seit Anfang Juni 2021 gelten in Polen einige neue Verkehrsregeln.
  Bei Reisen nach Polen ist zu beachten, dass
  ·      Fußgängerinnen und Fußgänger auf „Zebrastreifen“ beim Überqueren einer Straße den Vorrang gegenüber Fahrzeugen haben;
  ·      Fußgängerinnen und Fußgängern bei der Straßenüberquerung die Nutzung von Smartphones, Tablets o. ä. untersagt ist;
  ·      innerorts tagesüber die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt;
  ·      auf Schnellstraßen und Autobahnen der Sicherheitsabstand von „mindestens halber Tacho in Metern” einzuhalten ist.  |