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Politik:
Gauland: Vorwürfe gegen Gericht im Fall Daniel H. gefährden den Rechtsstaat

Glaser: Teilabschaffung des Solidarzuschlags ist eine versteckte Steuererhöhung

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch den Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), die Ergänzungsabgabe auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer ab 2021 teilweise abzuschaffen. Der so genannte Soli soll für 90 Prozent der Zahler gestrichen, für weitere 6,5 Prozent reduziert werden.

Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Obmann im Finanzausschuss, Albrecht Glaser:
„Der Solidarzuschlag wurde zur Finanzierung der Wiedervereinigung eingeführt und ist bei steigenden Steuereinnahmen schon lange nicht mehr gerechtfertigt. Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts in diesem Jahr hat er jetzt auch keine rechtliche Grundlage mehr – er muss ohne jedes Wenn und Aber komplett abgeschafft werden. Dies ist ein verfassungsrechtliches Gebot an das sich der Gesetzgeber halten muss. Auch ein schrittweiser Abbau ist verboten. Spätestens seit dem Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ist erwiesen, dass Scholz‘ Plan nicht verfassungsfest ist. Der Soli wurde für den Irakkrieg und die Kosten der Wiedervereinigung auf Zeit eingeführt. Beide Zwecke sind ja mittlerweile weggefallen.

Schon im März 2018 hat die AfD im Bundestag die restlose Beendigung der Erhebung gefordert. Die jetzt beschlossene teilweise Abschaffung stellt eine gravierende technische Fehlentscheidung der etablierten Politik dar: Im nächsten Jahr wird der Fiskus den Bürgern 19 Milliarden Euro schulden, aber nach Scholz‘ Entwurf nur acht Milliarden rausrücken. Dem Bundesfinanzminister ist dies bewusst, verkauft seine Mogelei aber dennoch als angebliche ‚Steuersenkung‘. Mit dem Ergebnis: Die AfD wird vor dem Bundesverfassungsgericht klagen und Scholz wird dieses unrechtmäßig eingenommene Geld zurückzahlen müssen.

Anstatt klar zu sagen, dass SPD und Union die Steuern für Mittelstand, Sparer, Personengesellschaften wie etwa Handwerker, Selbstständige und Familienunternehmer erhöht, um damit Bildungs- und Klimainvestitionen zu stemmen, wird diese Quasi-Steuererhöhung jetzt um des Koalitionsfriedens willen in der Teilabschaffung des Soli verborgen. Die komplette Abschaffung der Sonderabgabe wäre keine Steuersenkung, sondern lediglich die Wiederherstellung der steuerrechtlichen Normalität. Anstatt also offen und ehrlich den Soli für alle abzuschaffen und den Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer zu erhöhen, legt man dem Bundestag ein Gesetz vor, das letztlich in Karlsruhe scheitern wird. Glaubt man wirklich, damit durchzukommen?

Nicht die AfD sorgt für den wachsenden Verdruss angesichts unfähiger Politiker, sondern die Politik der Regierungsparteien. Wir werden der geplanten Teilabschaffung des Soli im Bundestag nicht zustimmen. – Und, das letzte Wort wird aus Karlsruhe kommen.“
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Gauland: Vorwürfe gegen Gericht im Fall Daniel H. gefährden den Rechtsstaat

Zur Kritik am Urteil gegen den Angeklagten Alaa S. im Prozess um den Mord an dem Chemnitzer Daniel H. teilt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:
„Es ist unerträglich, dass nach dem Urteil im Prozess um den Mord an Daniel H. dem Gericht unterstellt wird, es habe seine Entscheidung aus politischen Gründen getroffen, um die durch die Tat aufgebrachten Bürger in Chemnitz ruhig zu stellen.

Es gehört zu den wesentlichen Grundlagen des demokratischen Rechtsstaats, Urteile unabhängiger Gerichte auch dann zu akzeptieren, wenn man sie für falsch hält. Schließlich können zweifelhafte Entscheidungen durch die jeweils nächste Instanz überprüft werden.

Wer die Entscheidung eines deutschen Gerichts derart verächtlich macht und sogar fordert, die Verhandlung in ein anderes Bundesland zu verlegen, da in Sachsen ein faires Verfahren nicht möglich sei, gefährdet unseren Rechtsstaat und bedroht die Unabhängigkeit der Richter.
Wir müssen unserer Gerichte gegen diese Art der Anfeindungen entschlossen verteidigen.“

Eingetragen am 26.08.2019 um 04:34 Uhr.
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