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Uwe Wurlitzer: Thüringer Wahlausschuss erkennt Parteieigenschaft der Blauen an – Wahlkampf kann starten

Uwe Wurlitzer: Thüringer Wahlausschuss erkennt Parteieigenschaft der Blauen an – Wahlkampf kann starten

Erfurt, 16.08.2019. In öffentlicher Sitzung hat der Landeswahlausschuss Thüringen unter seinem Leiter Günter Krombholz am heutigen Tag über die Feststellung der Parteieigenschaft für die Landtagswahl 2019 entschieden. Die blaue Partei in Thüringen hat diese Eigenschaft zuerkannt bekommen.

In der Sitzung wurde gemäß § 20 Absatz 4 Thüringer Landeswahlgesetz i.V.m. § 31 Absatz 2 Thüringer Landeswahlordnung für alle Wahlorgane verbindlich festgestellt, welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren und welche Vereinigungen, die nach § 20 Absatz 2 Thüringer Landeswahlgesetz ihre Beteiligung angezeigt haben, für die Wahl als Partei anzuerkennen sind.

Uwe Wurlitzer, Bundesvorstandsmitglied der Blauen Partei #TeamPetry, dazu:

„Die konsequente und erfolgreiche Arbeit der zurückliegenden Monate zahlt sich aus. Die blaue Partei ist vom Landeswahlausschuss anerkannt worden und hat damit einen großen Schritt zur Teilnahme an den Landtagswahlen im Oktober in Thüringen gemacht. Das ist vor allem unseren Aktiven vor Ort um Generalsekretär Dirk Geyer und Spitzenkandidatin Nicole Tantz-Anding zu verdanken, die die Blauen auch im anstehenden Wahlkampf führen werden.

Gerade für Thüringen ist ein bürgerlich-konservatives Angebot, wie es die Blauen sind, für die Wähler wichtig. Der Freistaat hat es nicht länger verdient, von einer rot-rot-grünen Regierungstruppe mehr schlecht als recht verwaltet zu werden. Dafür braucht es eine konservative Mehrheit nach der Wahl im Parlament. Nach Lage der Dinge wird die CDU auf keinen Fall allein diese Mehrheit erreichen. Für einen klaren Kurs braucht sie ohnehin ein starkes Korrektiv an der Seite. Dafür stehen die Blauen zur Verfügung. Dafür werden wir kämpfen.“

Hintergrund: https://statistik.thueringen.de/presse/2019/pr_203_19.pdf

Eingetragen am 16.08.2019 um 16:16 Uhr.
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