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Gauland: Die freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird für eine groteske Farce geopfert
Die Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes fordert Mitarbeiter laut Medienberichten auf, zu melden, wenn sie AfD-Mitglied sind oder auch nur Kontakte zur Partei haben. Auch disziplinarische Folgen seien möglich. Der AfD-Faktionsvorsitzende Alexander Gauland sagt dazu: „Verfassungsschutzmitarbeiter sollen also nun Umgangsverbot mit der AfD und ihren Mitgliedern bekommen. Nachdem – trotz monatelanger Prüfung – keine Grundlage für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefunden werden konnte, zündet CDU-Politiker Haldenwang die nächste Stufe im Kampf des von ihm geführten Inlandsgeheimdienstes gegen die Opposition. ‚Prüffall‘ darf er die AfD nicht mehr nennen, also muss eine neue öffentlichkeitswirksame Maßnahme her. Die Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz sollen die AfD also überprüfen, aber bitte, ohne dabei mit der AfD in Kontakt zu kommen. Da kann man gespannt sein, wie wohl der nächste Akt im absurden Theater der Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdienstes gegen die größte Opposition im Land aussehen wird.
Mit dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat das alles leider nicht mehr viel zu tun. Sie wird für eine groteske Farce geopfert.“ --------------------------------------------------------------------------------- Baumann: Altparteien haben Passentzug für Terrorkämpfer verschlafen
Zur Debatte, deutschen IS-Terroristen mit einem Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, teilt der erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Bernd Baumann, mit: „Wenn die Bundesregierung aktuell mit großem Presseaufwand diskutiert, IS-Terrorkämpfern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass zu entziehen, kommt das viel zu spät. Bereits auf ihrem Parteitag 2015 in Karlsruhe hatte die CDU beschlossen, sich ‚mit Nachdruck‘ dafür einzusetzen ‚dass Personen, die im Ausland für eine Terrormiliz kämpfen und neben der deutschen eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.‘ Auch im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf entsprechende Gesetzesänderungen bereits verständigt. Doch die Merkel-Regierung tat - nichts.
Andere Regierungen hingegen haben längst gehandelt, um ihre Bevölkerungen vor der Rückkehr doppelstaatlicher Terrorkämpfern zu schützen. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages nennt in seinem Gutachten vom 20. Dezember 2016 hierzu Nachbarländer wie Frankreich, Großbritannien, Österreich, Dänemark, Belgien.
Alle Gesetzesänderungsversuche, die die Bundesregierung erst jetzt unter Druck der Öffentlichkeit unternimmt, können Deutschlands Bevölkerung nicht mehr wirkungsvoll vor IS-Kämpfern aus Syrien und Irak schützen. Denn durch das Rückwirkungsverbot kann nur solchen Doppelstaatlern der deutsche Pass entzogen werden, die sich nach Verkündung des Gesetzes einer ausländischen Terrororganisation anschließen. Kann eine Regierung sicherheitspolitisch noch stärker versagen?“ |