Eisenhüttenstadt (pm). Mit Schreiben vom 20.01.2017 hat der Landkreis Oder-Spree als zuständige Kommunalaufsicht entschieden, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2016 zum Antrag der CDU-Fraktion rechtswidrig ist. Die Beanstandung des Beschlusses durch Bürgermeisterin Dagmar Püschel ist somit rechtmäßig. Der Beschluss ist unwirksam und darf daher nicht ausgeführt werden.
Der Beschluss hatte zum Inhalt, dass die Bürgermeisterin in der Zweckverbandsversammlung des TAZV beantragen soll, dass der TAZV an alle betroffenen Bürger, Firmen und Vereine des Versorgungsbereiches des TAZV Oderaue die gezahlten Beiträge zeitnah zurückzahlt, unabhängig davon ob Widerspruch eingelegt wurde oder nicht.
Die Kommunalaufsicht begründet ihre Entscheidung dahingehend, dass der Beschluss gegen das Gebot der Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung (§ 63 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf) sowie gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 63 Abs. 2 BbgKVerf) verstößt.
Aus der Rechtswidrigkeit des Beschlusses folgt, dass die Bürgermeisterin in der Zweckverbandsversammlung des TAZV keinen Antrag zur Rückzahlung der gezahlten Beiträge stellen konnte.
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