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Politik:
Geschafft! Ausbau Unterhaltsvorschuss ist Riesen- Schritt im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin (VAMV/pm). Jetzt können die Sektkorken knallen. Alleinerziehende und ihre Kinder haben heute Grund zum Feiern! Nach monatelangem Ringen haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Kompromiss beim Ausbau des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die willkürlich gesetzte Altersgrenze wird fallen, der Unterhaltsvorschuss als Ersatzleistung für nicht gezahlten Unterhalt ab 1. Juli 2017 über das 12. Lebensjahr der Kinder hinaus bis zum 18. Lebensjahr und somit in den meisten Fällen bis zum Ende der Unterhaltspflicht gezahlt.
"Damit erfüllt sich nicht nur eine langjährige Forderung unseres Verbandes, diese Entscheidung ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Bekämpfung der Kinderarmut im Land", freut sich Solveig Schuster, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). "Wir sind dankbar und glücklich, dass der Ausbau des Unterhaltsvorschusses nun endlich kommt", erklärte sie. Für die alleinerziehenden Eltern – zu 90 Prozent Mütter – von über einer Million Kindern bedeutet das weniger Sorge und Last bei der Sicherung der Existenz ihrer Kinder.
Mit dem Unterhaltsvorschuss springt der Staat für alle unterhaltspflichtigen Väter (und Mütter) ein, damit auch ein Kind getrennter Eltern das allernötigste Geld zum Leben hat. Bisher wurde der Vorschuss jedoch nur an Unterzwölfjährige gezahlt und nach spätestens 6 Jahren war Schluss. Mit der neuen Regelung werden nun 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren weiter Unterhaltsvorschuss beziehen können. Auch über das 12. Lebensjahr hinaus besteht ein Anspruch auf die Ersatzleistung. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen ist oder der/die Alleinerziehende im SGB-II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 weitere Kinder erreicht. Der VAMV hatte bislang eine bedingungslose Zahlung der Vorschussleistung gefordert, findet aber: Es ist ein guter Kompromiss!
"Unserer besonderer Dank richtet sich an Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, die sich in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich für den längst überfälligen Ausbau des Unterhaltsvorschusses eingesetzt hat", betont sie, "aber auch an alle anderen Beteiligten, die mit diesem Schritt allen Alleinerziehenden Unterstützung und Anerkennung geben."
Der VAMV hatte im Vorfeld der Verhandlungen von Regierungs- und Ländervertreter/innen vergangene Woche gemeinsam mit ver.di einen von 20 Verbänden und Organisationen getragenen Aufruf ins Leben gerufen und
mit einem Offenen Brief an die Beteiligten darauf gedrungen, eine gute Lösung zu finden. Innerhalb weniger Tage fand eine begleitende Unterschriftenkampagne über 40.000 Unterstützer/innen.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Er tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein.
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Ausbau Unterhaltsvorschuss – Inhalt der Einigung

Bund und Länder haben sich in Anlehnung an ihren Beschluss vom 14. Oktober 2016 auf die konkreten Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt:

1. Um die staatliche Unterstützung von Kindern von Alleinerziehenden zielgenau und entlang der Lebenswirklichkeiten zu verbessern, wird die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Unterhaltsvorschussgesetz heraufgesetzt.

2. Für alle Kinder bis 12 Jahre wird die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Hierdurch werden 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren im UVG bleiben können. Das gilt auch für alle Kinder, die zukünftig Unterhaltsvorschuss erhalten werden.

3. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der/die Alleinerziehende im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch werden 75.000 Kinder erreicht. Auch für sie gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr.
In der Gesetzesbegründung zur Unterhaltsvorschussreform und in den Bescheiden des SGB II und UVG wird aufgenommen, dass grundsätzliche Ansprüche nach dem Unterhaltsvorschussgesetz bei der Bewilligung von SGB II berücksichtigt werden und bei einem Bruttoeinkommen ab 600 Euro monatlich der Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann.
Mit dieser praktischen Umsetzung wird der Forderung der Kommunen nach Bürokratieabbau entsprochen.

4. Die Reform tritt zum 1.7. in Kraft. Damit wird der Forderung der Kommunen nach einer Übergangszeit Rechnung getragen.

5. Die Reform kostet rund 350 Mio. Euro, Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass der Bund seine Beteiligung an der Kostentragung von 33,5 % auf 40 % erhöht und in gleichem Maße auch die Einnahmen aus dem Rückgriff verteilt werden.

Eingetragen am 26.01.2017 um 07:04 Uhr.
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