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Politik:
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg – Stellungnahme der Stadt Eisenhüttenstadt

Eisenhüttenstadt (pm). Mit dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, der zurzeit im Entwurf vorliegt, erfüllt die gemeinsame Landesplanung der Länder Berlin und Brandenburg den Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundes- und Landesrechts. Der Plan trifft Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Hauptstadtregion, insbesondere zu den Raumnutzungen und -funktionen. Ziel ist es, ihn als Rechtsverordnung der Landesregierungen mit Wirkung für das jeweilige Landesgebiet zu erlassen. Mit dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird der bisherige Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg abgelöst. Im Rahmen des bis zum 15.12.2016 gelaufenen Beteiligungsverfahrens hat auch die Stadt Eisenhüttenstadt von ihrem Recht zur Stellungnahme Gebrauch gemacht. Dies erfolgte im internen Austausch mit der Stadt Frankfurt (Oder), unserem Partner im gemeinsamen Regionalen Wachstumskern.

Berlin und Brandenburg bilden zukünftig zusammen die Hauptstadtregion, die aus drei Strukturräumen besteht: Berlin, Berliner Umland und Weiterer Metropolenraum. Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) sind letzterem zugeordnet. Aus Sicht der Stadt Eisenhüttenstadt, die von der Stadt Frankfurt (Oder) durchaus geteilt wird, kann eine „Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg“ nur begrüßt werden, wenn sie auch zur Entwicklung weiter Teile des Landes Brandenburg – und nicht nur von Berlin und seinem Umland - beiträgt.
Generell unbefriedigend erscheint vor diesem Hintergrund die Fokussierung des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg auf Berlin und das Berliner Umland. Der Weitere Metropolenraum, seine Entwicklungspotenziale und seine bereits vorhandene – teilweise grenzüberschreitende - wirtschaftliche Bedeutung spielen nur eine untergeordnete Rolle. Den Weiteren Metropolenraum ausschließlich als Bestandteil der Kulturlandschaft, Raum für den Ausbau erneuerbarer Energien und für den Rohstoffabbau sowie als touristischen Bestimmungsort zu beschreiben, greift zu kurz und wird den betroffenen Städten, wie z. B. Frankfurt (Oder) und Eisenhüttenstadt, in ihrer Funktion als Ober- bzw. Mittelzentren nicht gerecht. Hier befinden sich teilweise regional und überregional bedeutende Industriebetriebe, Dienstleistungs- und Logistikunternehmen sowie Betriebe der Landwirtschaft.
Der beabsichtigte „schlanke Plan“ erfüllt durch Auslagerung bzw. untergeordnete Darstellung bestimmter, für die Hauptstadtregion bedeutsamer Themen, wie z. B. BER, Braunkohleplanung, Regionale Wachstumskerne, Mobilitätsstrategie 2030, DB-Netzplanung, Wasserstraßen, grenzüberschreitende Logistik, Lokale Aktionsbündnisse/LEADER-Region usw., die Anforderungen an einen Landesentwicklungsplan nicht umfassend. Entwicklungsstrategien und Leitbilder für den Weiteren Metropolenraum sind nicht deutlich erkennbar. Auf mögliche Konsequenzen der Verwaltungsgebietsreform wird nicht eingegangen.
Der Weitere Metropolenraum wird als ländlich strukturiert und „schrumpfend“ betrachtet, was fast ausschließlich an der Einwohnerentwicklung festgemacht wird. Eine Differenzierung in regionale Handlungs- bzw. Strukturräume findet nicht statt. Dabei kann man gerade im Weiteren Metropolenraum die Entwicklung bestimmter Regionen differenziert betrachten und vorhandene wirtschaftliche Potenziale herausarbeiten. Es sollte eher um eine integrierte Planung möglichst bis zum Jahr 2030 gehen, die auch für den Weiteren Metropolenraum Perspektiven aufzeigt.
Dass Berlin und Brandenburg zukünftig planerisch und funktional „zusammenrücken“ sollen und müssen, steht außer Zweifel. Insofern ist ein gemeinsamer und zukunftsweisender Landesplan nur zu begrüßen. Es ist nun abzuwarten, wie die sicher zahlreichen Stellungnahmen der Regionalen Planungsgemeinschaften, der Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg sowie der Stadtbezirke des Landes Berlin ausgewertet und Interessenskonflikte abgewogen werden. Es ist eigentlich davon auszugehen, dass es zu einer Überarbeitung und nochmaligen Beteiligung kommt. Bisheriges Ziel ist es, den Plan in 2019 durch die Landesregierungen beschließen zu lassen.

Foto: han

Eingetragen am 23.01.2017 um 19:31 Uhr.
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