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Peter Bohnhof: AfD-Fraktion fordert Beibehaltung des Arbeitszeitgesetzes
Bundeskanzler Friedrich Merz hat beim Neujahrsempfang der IHK Halle-Dessau die Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Bohnhof, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, teilt dazu mit:
„Die Abschaffung des Arbeitszeitgesetzes würde für viele Beschäftigte Wildwest-Zustände bedeuten, in denen Ausbeutung und Überlastung die Regel werden könnten. Das Arbeitszeitgesetz ist ein zentrales Schutzinstrument. Es dient der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten.
Flexibilität ist in der modernen Arbeitswelt notwendig. Sie muss aber innerhalb eines klaren gesetzlichen Rahmens erfolgen. Das Arbeitszeitgesetz setzt diesen Rahmen: Es garantiert Mindeststandards und verhindert, dass wirtschaftlicher Druck einseitig zulasten der Beschäftigten geht.
Das Arbeitszeitgesetz ist nicht der Grund für den schlechten Zustand der deutschen Wirtschaft. Die Ursache liegt zum Beispiel in der katastrophalen Energiepolitik, die Strom und Energie in Deutschland viermal so teuer macht wie in Ungarn. Hinzu kommt eine erdrückende Steuer- und Abgabenlast, die Unternehmen und Beschäftigte extrem belastet.
Wir fordern eine sinnvolle Modernisierung und maßvolle Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts – nicht dessen Abschaffung. Ein starker Wirtschaftsstandort braucht motivierte und gesunde Beschäftigte. Das Arbeitszeitgesetz ist dafür eine unverzichtbare Grundlage.“ --------------------------------------------------------------------------------- Tobias Matthias Peterka: Bundesregierung kann Kosten und Nutzen der Grüngasquote nicht beziffern
Die Bundesregierung ist nach Ansicht der AfD-Fraktion nicht in der Lage, Kosten und Nutzen der geplanten Grüngasquote belastbar zu beziffern. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/3255) hervor. Weder zu möglichen Mehrbelastungen für Haushalte und Unternehmen noch zu Preiswirkungen oder zu erwarteten Einsparungen von Kohlendioxid macht die Bundesregierung konkrete Angaben.
Zwar erklärt die Bundesregierung, dass über die Einführung der Grüngasquote noch nicht entschieden sei, zugleich macht sie jedoch deutlich, dass die Quote von der Verfügbarkeit erneuerbarer Gase abhängt. Konkrete Angaben zu verfügbaren Mengen, Preisen oder zu wirtschaftlichen Risiken einer möglichen Knappheit bleiben jedoch aus. Auch Aussagen zu sozialen Ausgleichsmaßnahmen für einkommensschwache Haushalte oder Mieter enthält die Antwort nicht.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, teilt dazu mit:
„Die Bundesregierung prüft ein weitreichendes energiepolitisches Instrument, kann aber weder sagen, was es kosten würde, noch welchen messbaren Nutzen es bringen soll. Sie verweist selbst auf die Abhängigkeit von der verfügbaren Angebotsmenge, liefert aber keine Zahlen zu Preisen, Risiken oder Belastungen für Verbraucher und Unternehmer. Wer unter diesen Bedingungen ein so weitreichendes Instrument prüft, trifft energiepolitische Entscheidungen ohne belastbare Grundlage.
Nach Auffassung der AfD-Fraktion fehlt damit jede belastbare Grundlage für eine verantwortungsvolle politische Entscheidung über die Einführung einer Grüngasquote.“ ---------------------------------------------------------------------------------- Thomas Fetsch: Wer die Presse in Fesseln legen will, stellt sich gegen das Grundgesetz
Zur Debatte um die Äußerungen des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Fetsch, Mitglied des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages:
„Der in aller Öffentlichkeit erfolgte Angriff Günthers auf eine zentrale Säule der freiheitlichen Demokratie Deutschlands ist eine ungeheuerliche Entgleisung, die einen denkwürdigen Einblick in Günthers Verständnis von Demokratie sowie von Meinungs- und Pressefreiheit offenbart. Seine Äußerungen haben deutliche Kritik von zahlreichen Verfassungsjuristen, etablierten Medien und sogar dem Deutschen Journalisten-Verband hervorgerufen, die bis zu Rücktrittsforderungen reicht. Günthers Haltung, die in seinen Aussagen zum Ausdruck kommt, steht in deutlichem Widerspruch zum Grundgesetz und wurde von den Kommentatoren zurecht als verfassungswidrig eingeordnet.
Die anhaltende Kritik hat inzwischen zu dem untauglichen Versuch Günthers geführt, seine Aussagen zu verharmlosen und in einen anderen Kontext zu stellen. Gleichzeitig laufen allerdings auf breiter Front Versuche des politischen Establishments, weitreichende Reglementierungen der sozialen Medien auf den Weg zu bringen. Diesen Versuchen wird sich die AfD-Bundestagsfraktion mit allen ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten entgegenstellen, da nur freie Medien und eine nicht reglementierte Meinungs- und Pressefreiheit dem unmissverständlichen Postulat des Grundgesetzes in Artikel 5 – ‚Eine Zensur findet nicht statt‘ – entsprechen.“ |