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Politik:
Maximilian Krah: Ein EU-Beitritt der Ukraine wäre völlig verrückt

Bildungspolitiker der AfD-Fraktionen beschließen Resolution zum Thema Förderschulen


Anlässlich ihres 15. Interfraktionellen Treffens haben die Bildungspolitiker der AfD-Bundestagsfraktion und ihre Kollegen aus den Länderparlamenten am 6. November in Berlin das Thema Förderschulen und deren Erhalt beraten und hierzu die nachfolgende, gemeinsam erarbeitete Resolution beschlossen:

Berlin, 6. November 2023

Resolution der AfD-Bildungspolitiker aus den Ländern und dem Bund

Fünfzehntes interfraktionelles Treffen in Berlin

Förderschulen erhalten

Die Bildungspolitiker der AfD aus den Bundesländern und dem Bund befassten sich bei ihrem Treffen mit dem Schwerpunktthema Förderschulen

Förderschulen haben sich für die meisten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf als beste Schulform bewährt.

Bei Förderschulpädagogen handelt es sich um hochqualifizierte Lehrkräfte, die ihre verantwortungsvollen pädagogischen Aufgaben in spezialisierten Förderschulen weit angemessener erfüllen können als in heterogenen Regelschulklassen.

Dazu steht ihnen eine dem jeweiligen Förderbedarf entsprechende Ausstattung mit Technik, Lernmaterial und Fachräumen zur Verfügung.

Hinter der ideologisch motivierten Schließung von Förderschulen stehen häufig Motive zur Kosteneinsparung.

Wir stellen fest: Förderschulen sind darauf spezialisiert, junge Menschen mit geistigen, sensorischen, sprachlichen, sozial-emotionalen oder schwerwiegenden allgemeinen Lernbehinderungen optimal zu fördern.

Sie erfüllen damit sachgerecht die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach gleichen Bildungschancen für alle.

In Regelschulen erhalten dagegen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oft nicht die nötige Zuwendung. Im Gegenteil: Eine primär ideologisch motivierte Beschulung von Kindern mit den oben genannten Beeinträchtigungen an Regelschulen führt zu einer unzureichenden Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Dadurch kommt es vor, dass sie dem Unterricht nicht folgen können, diesen stören, in eine Außenseiterposition geraten, ihre Schwächen leidvoll erleben oder gemobbt werden. Darüber hinaus sind eine Absenkung des Lernerfolges des gesamten Klassenverbandes und eine signifikante Überforderung der Regelschul-Lehrkräfte die Folgen.

Wenn der Grad der Beeinträchtigung eines Schülers eine erfolgreiche reguläre Beschulung erwarten lässt und optimale Lern- und Förderbedingungen vorliegen, spricht nichts gegen eine Inklusion in den Regelunterricht.

Dies bedeutet auch, dass eine Rückkehr bei Nichterfolg in die Förderschulklasse für den betreffenden Schüler möglich sein muss. Konkret fordern die bildungspolitischen Sprecher der Fraktionen:

Erhalt möglichst aller noch bestehenden Förderschulen.
Gründung neuer Förderschulen, wenn zum Beispiel nach ihrer Schließung ein entsprechender Bedarf entstanden ist.
Evaluation der bisherigen Inklusionsstrategie der Länder.
Aufnahme der bewährten, vor Einführung der Inklusionsstrategie geltenden Förderschulpraxis in die Schulgesetze der Länder.
„Inklusion mit Augenmaß“: Wenn der Grad der Beeinträchtigung eines Schülers eine erfolgreiche reguläre Beschulung erwarten lässt und optimale Lern- und Förderbedingungen vorliegen, spricht nichts gegen eine Inklusion in den Regelunterricht.
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Stephan Brandner: Deutscher Richterbund übernimmt wichtige rechtspolitische Forderung der AfD


Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Justizminister von Bund und Ländern aufgefordert, sich endlich vom Weisungsrecht zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaften zu verabschieden und ihre aus dem vorletzten Jahrhundert stammenden Durchgriffsrechte auf konkrete Ermittlungen der Staatsanwaltschaften aufzugeben.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland, unterstreicht diese Übernahme einer bereits älteren AfD-Forderung und macht deutlich, dass es sich dabei um einen der wichtigsten Bausteine zur Entpolitisierung der Justiz handele.

„Es ist ein Gebot der Gewaltenteilung, die Entpolitisierung der Justiz voranzutreiben. Die aktuellen Zustände in Deutschland, insbesondere die weisungsgebundenen Staatsanwaltschaften, sind eines modernen Rechtsstaats nicht würdig.

Die Alternative für Deutschland hat in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Vorschlägen zur Entflechtung von Politik und Justiz zur Stärkung des Rechtsstaats vorgelegt, auch zur jetzigen Forderung des DRB, die schon umgesetzt sein könnte, hätten die anderen zugestimmt. Wir werden auch zukünftig nicht müde, wichtige rechtspolitische Vorhaben voranzutreiben.“
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Maximilian Krah: Ein EU-Beitritt der Ukraine wäre völlig verrückt

Heute wurde bekanntgegeben, dass die EU-Kommission die Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine als nahezu erfüllt ansieht.

Maximilian Krah, Mitglied im Bundesvorstand der Alternative für Deutschland und AfD-Spitzenkandidat im Europawahlkampf 2024, erklärt dazu:
„Die Äußerungen zum baldigen Beitritt der Ukraine sind völlig jenseits der Realität. Die Ukraine erfüllt weder die Aufnahmekriterien, noch wird nach dem absehbaren Friedensvertrag ein solcher Beitritt erfolgen. Der Krieg neigt sich dem Ende zu, und bisher hat die Ukraine keine politische oder militärische Integration in den Westen erfahren. Es bleibt zu hoffen, dass es sich dabei um eine rein symbolische Geste handelt, die uns in Zukunft erspart bleibt.“

Eingetragen am 06.11.2023 um 18:00 Uhr.
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