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FFO (pm). In Frankfurt (Oder) gab es seit dem Mittelalter zahlreiche Gewerke. Um das Jahr 1260 erhielten die sogenannten Viergewerke (Bäcker, Schuster, Fleischer, Tuchmacher) als erste die Berechtigung zur Bildung einer Innung. Ab dem 15. Jahrhundert wurden weitere Innungsbildungen zugelassen. Bis zum 18. Jahrhundert stieg die Anzahl auf über 55. In Zunftordnungen wurden alle Angelegenheiten der Berufsausübung und -ausbildung sowie die Unterstützung der Innungsmitglieder und deren Angehörigen geregelt.
Seit dem Mittelalter wurde das Rathaus auch als Handelsplatz genutzt. Wie viele andere Gewerke, boten die Schuh- und Pantoffelmacher hier ihre Waren an. Gegen die Kündigung der Verkaufsstände in der Rathaushalle klagte die Innung. Die Akte zum Rechtsstreit im Bestand der Innung enthält Hinweise auf die Nutzung des Rathauses und des benachbarten Leinwandhauses in früheren Jahrhunderten. Laut Urteilspruch des zweiten Senats des königlichen Tribunals vom 19. Dezember 1867 konnte die Innung ihr vermeintliches „immerwährendes Recht“ nicht durchsetzen und musste „Schragen und Stände“ aus der Rathaushalle räumen. Die Rathaushalle wurde nachfolgend für Messen, Ausstellungen und Festakte genutzt.
Mit Fördermitteln des Bundesbeauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien konnte die Überlieferung der Frankfurter Handwerksinnungen digitalisiert werden. Der digitalisierte Bestand ist online im Archivportal-D der Deutschen Digitalen Bibliothek verfügbar. |