ODER-NEIßE-JOURNAL
Internetzeitung für Eisenhüttenstadt & Umgebung

www.oder-neisse-info.de
Nachrichten
Politik Wirtschaft Kultur Vermischtes Polizeiberichte Sport Tourismus Ratgeber
Suche
Aktuelles

Politik22.04.2025
Maaßen rechnet ab: S ...
Ratgeber22.04.2025
Grüner Markt feierta ...
Kultur22.04.2025
Worin unsere Stärke ...
Sport21.04.2025
Saisonstart über den ...
Politik21.04.2025
Alice Weidel: Bundes ...
Wirtschaft16.04.2025
IHP und die Universi ...
Vermischtes16.04.2025
Newsletter „Mobile D ...
Vermischtes16.04.2025
Neuregelung: Digital ...
Vermischtes16.04.2025
Buntes Familienfest ...
Sport16.04.2025
Freiluftschach in de ...
Service

Branchenbuch
Termin-Kalender
Bilder der Region
Regionale Links
Redaktion

Mediendaten
Kontakt
AGB
Datenschutzerklärung
Impressum

Kontakt unter:
0163 / 4800356
joehanisch@gmx.de

Vermischtes:
Überprüfung der Grünpfeile an Ampelkreuzungen im Stadtgebiet

FFO (pm). Infolge des mehrfach festgestellten Fehlverhaltens von Fahrzeugführenden an Ampelkreuzungen mit dem beschilderten Grünpfeil (Zeichen 720 StVO) im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) erfolgt im Verlauf des Jahres 2023 eine eingehende Bewertung zur Gefahren-Nutzen-Abwägung durch die Verkehrsbehörde des Amtes für Ordnung und Sicherheit, das Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen sowie den Landesbetrieb Straßenwesen. Eruiert werden bspw. das Fahrverhalten über längere Zeiträume, die Unfallsituation der zurückliegenden Jahre und die aktuelle Rechtsgrundlage.

Gegenwärtig sind an etwa einem Drittel der im Stadtgebiet vorhandenen Ampeln die grünen Blechpfeile in einzelnen Zufahrten neben den Signalgebern angebaut. Nach der geltenden Straßenverkehrsordnung besteht die Pflicht, bei roter Ampel vor der Kreuzung anzuhalten. Erst nach Prüfung der Verkehrslage darf bei dieser Hinweisbeschilderung weitergefahren werden, sofern es die Situation zulässt.

Wie festgestellt wurde, kommt es regelmäßig zur Verletzung der Pflicht zum Anhalten. Fahrzeugführende beachten dabei zwar den querenden Autoverkehr, der querende Fuß- und Radverkehr wird hingegen oftmals ignoriert. Dies führt zum Teil zu gefährlichen Situationen für die schwächeren Verkehrsteilnehmenden.

Aus diesem Grund erfolgt die standortbezogene Abwägung zum weiteren Einsatz der Beschilderung mit den Grünpfeilen an Ampelkreuzungen. Das bedeutet auch, dass es unter Umständen zur Reduzierung der Beschilderung kommen kann.

Das Nichtanhalten an roter Ampel mit dem Grünpfeil-Schild wird nach aktuellem Bußgeldkatalog mit mindesten 70 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet. Die Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden kann noch stärker geahndet werden.

Anders ist die Reglung beim grünen Pfeil, sprich der leuchtenden Ampel selbst. Hierbei wird das konfliktfreie Abbiegen signalisiert. Zu beachten ist allerdings, dass in Polen bspw. für den signalisierten grünen Pfeil wiederum andere Verkehrsregeln gelten. Hier ist zwingend vorher zu stoppen und erst nach Prüfung der Verkehrslage nach rechts abzubiegen – so wie beim deutschen Grünpfeil-Schild.

Eingetragen am 28.02.2023 um 17:46 Uhr.
[Anzeige]
GEGRO-Bauservice
Anzeige



Für Sie vor Ort -
Sparkasse Oder-Spree

www.FfoWebservice.de

FfoWebservice 2006©