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Politik:
René Springer/Rüdiger Lucassen: Bundestag muss bei Waffenexporten in Kriegsgebiete Vetorecht bekommen

Steffen Kotré: Kohleausstieg nun doch nicht wie geplant – Realität holt Minister Robert Habeck ein

Kohlekraftwerke sollen nun doch länger betrieben werden als von der Bundesregierung ursprünglich vorgesehen. Dazu teilt der energiepolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Steffen Kotré, mit:
„Für eine verlässliche Energieversorgung braucht es neben Diversifikation ein starkes autarkes Rückgrat, welches bei Lieferengpässen zur Verfügung steht. Die Braunkohle ist ein leistungsstarker und ständig verfügbarer Energieträger. Sie sichert Deutschlands Unabhängigkeit auch in Krisenzeiten. Was die AfD-Bundestagsfraktion schon immer forderte, wird nun zum Teil umgesetzt. Aber fast schon zu spät. Erst üppige Entschädigungen der Energieversorger für die Abschaltung, jetzt Betteltour des Wirtschaftsministers, dass die Blöcke in Bereitschaft gehalten werden sollen. Das heißt, dass der Stromkunde doppelt und dreifach für den übereilten Ausstieg zahlt.

Auch die eher politisch motivierte Abschaltung des Tagebaus Jänschwalde wird die Kohleverstromung verteuern und die Versorgungssicherheit verringern. Die Energiewende führt zu Chaos und volkswirtschaftlich hohen Kosten. Die Abhängigkeit von russischem Gas sollte verringert werden – aber die Russen liefern immer noch verlässlicher, als es die Bundesregierung herbeiredet. Mehr Unabhängigkeit kann durch preiswerte, sichere und umweltschonende Kernenergie erreicht werden.“
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René Springer/Rüdiger Lucassen: Bundestag muss bei Waffenexporten in Kriegsgebiete Vetorecht bekommen


Zur Forderung von Außenministerin Baerbock, schwere Waffen in die Ukraine zu liefern, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer, stellvertretendes Mitglied im Auswärtigen Ausschuss:


„Die Forderung der Außenministerin ist hoch brisant und nicht im deutschen Interesse. Die Bundesregierung betreibt ein Spiel mit dem Feuer, denn sie weiß, dass aus Sicht Putins bereits die präzedenzlosen Wirtschaftssanktionen einer Kriegserklärung gleichkamen. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag lehnt Waffenlieferungen in Krisen- und Kriegsgebiete grundsätzlich ab. Nicht nur, weil sie zur Eskalation beitragen und Deutschland Gefahr läuft, immer tiefer in den Krieg verwickelt zu werden, sondern auch, weil die Bundesregierung solche Entscheidungen hinter verschlossenen Türen ohne Beteiligung des Parlaments trifft. Das ist ein Tiefpunkt für unsere parlamentarische Demokratie. Wir fordern daher bei Entscheidungen von solcher Tragweite ein Vetorecht des Bundestages.“

Der verteidigungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rüdiger Lucassen, fügt hinzu:

„In Europa herrscht Krieg und die deutschen Streitkräfte sind nicht zur Verteidigung befähigt. Daraus folgt, dass die Bundeswehr beim Großgerät keine überschüssigen Kapazitäten hat, auf die sie verzichten kann. Der Inspekteur des Heeres sagte klar, dass das deutsche Heer ‚blank‘ sei. Wenn die Bundesregierung diese Warnung ignorieren sollte und die letzten Bestände an Großgerät für den Export plündert, stellt sie die Sicherheit Deutschlands final zur Disposition. Darüber hinaus könnte das deutsche Großgerät in der Ukraine gar nicht zum Einsatz kommen. Die ukrainische Armee ist nicht an deutschen Waffensystemen ausgebildet. Eine solche Ertüchtigung dauert Monate und würde die Bundesrepublik Deutschland aus Sicht des Kremls endgültig zur Kriegspartei machen.“
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Carsten Hütter: AfD gewinnt „Strohleute-Klage“ gegen CORRECTIV-Netzwerk


Der AfD-Bundesverband hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der „Strohleute-Klage“ gegen das sogenannte Recherche-Netzwerk CORRECTIV gewonnen. Laut dem Urteil (AZ: 16 U 282/20) vom 7. April 2022 darf CORRECTIV unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250.000 Euro weder behaupten, die AfD hätte „auch schon Strohleute zur Verschleierung von Spenden eingesetzt“ noch dass die die Partei „Strohleute angegeben“ hätte. Carsten Hütter, Bundesschatzmeister der Alternative für Deutschland, begrüßt das Urteil und kommentiert wie folgt:
„Das teilweise auch von staatlichen Geldgebern finanzierte sogenannte Recherche-Netzwerk CORRECTIV fällt nicht zum ersten Mal durch eine falsche Tatsachenbehauptung auf. In unserem vor dem Frankfurter Oberlandesgericht behandelten Fall hat CORRECTIV wahrheitswidrig behauptet, die AfD habe Strohleute zur Verschleierung von Spenden eingesetzt. Dieser Unterstellung hat das Gericht nun ein Ende bereitet und damit dem Rechtsstaat zur Durchsetzung verholfen. Gleichzeitig bedeutet das Urteil eine Niederlage für ein Recherche-Netzwerk, das sich selbst zwar eine ‚Wächter- und Aufklärungsfunktion‘ anmaßt, dabei aber nicht immer mit offenen Karten spielt. Als Bundesschatzmeister der Alternative für Deutschland setze ich mich uneingeschränkt dafür ein, dass sich unsere Partei jederzeit parteienfinanzierungsrechtlich korrekt und transparent verhält.“

Eingetragen am 11.04.2022 um 15:06 Uhr.
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