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LOS - Landkreis regelt Vergütung für private Gastgeber von Flüchtlingen aus der Ukraine

LOS (pm). Im Landkreis Oder-Spree waren Anfang April rund 1.500 Vertriebene registriert, die vor dem Krieg in der Ukraine Zuflucht in unserer Region gesucht haben. Die meisten von ihnen sind zunächst in privaten Unterkünften untergebracht. "Dieses uneigennützige Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen oder der Kirche ist nicht hoch genug zu schätzen und es hilft uns entscheidend bei der Bewältigung der Aufgabe. Darum werden wir es auch nicht bei Dankesworten belassen. Wir haben eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die zumindest den Aufwand, der den Gastgebern mit der Obdachgewährung entsteht, angemessen entschädigt", erläutert Rolf Lindemann, Landrat des Landkreises Oder-Spree.

Die "Richtlinie zur Vergütung der Unterbringung von aus der Ukraine Vertriebenen" gilt zunächst bis zum 30. Juni 2022 und regelt, dass der Landkreis Gastgebern, die aus der Ukraine Vertriebene aufgenommen haben, ein Entgelt für die Unterbringung in privatem Wohnraum, Ferienunterkünften und anderen Beherbergungen gewährt. Voraussetzung ist, dass die Geflüchteten einen Leistungsanspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besitzen. Nach Antragstellung werden dann pro vollem Monat folgende Kosten der Unterkunft, einschließlich Betriebs- und Nebenkosten, erstattet: 250 Euro für eine aufgenommene Person, zusätzlich 70 Euro für jede weitere Person.

Der Besitzer von Wohnraum hat sicherzustellen, dass die Unterbringung nur in geeignetem Wohnraum erfolgt. Dafür ist insbesondere die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen maßgeblich. Eine Kostenerstattung kann frühestens ab dem Einreisedatum erfolgen, das in dem beim Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration einzureichenden Registrierungsbogen für aus der Ukraine Vertriebene benannt wurde. Die Höhe der Kostenerstattung wird taggenau ermittelt. Die Kosten werden nachträglich nach Abrechnung erstattet. Diese ist spätestens bis zum 30. September 2022 beim Landkreis einzureichen.

Die Richtlinie einschließlich Antrags- und Abrechnungsformular steht auf der Webseite der Kreisverwaltung in der Rubrik Ukraine-Krise zur Verfügung: www.l-os.de/ukraine-krise

Eingetragen am 05.04.2022 um 18:04 Uhr.
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