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Politik:
Spaniel: Mit 3G in Zügen verliert Kanzlerin Merkel jedes Maß

Gauland: Eine unkontrollierte zivile Luftbrücke aus Afghanistan darf es nicht geben

Zu den Äußerungen der Bundeskanzlerin über den Weiterbetrieb des zivilen Flughafens in Kabul und die Zusicherung der Taliban, Afghanen auch nach dem 31. August ausreisen zu lassen, teilt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:

„Wir müssen aufpassen, dass nach dem absehbaren Ende der militärischen Evakuierungsflüge nicht eine permanente zivile Luftbrücke von Kabul nach Deutschland eingerichtet wird. Dadurch würden wir abermals die Kontrolle darüber verlieren, wer zu uns ins Land kommt. Am Ende würde es dann wieder heißen: ‚Nun sind sie halt da.‘

Die Unterbringung von Afghanen, die nicht unter den Taliban leben können oder wollen, muss vornehmlich in der Region erfolgen. Es darf keine unkontrollierte Zuwanderung von Afghanen nach Deutschland geben. Wenn schon bei den derzeitigen Evakuierungsflügen der Bundeswehr die Identitäten der Fluggäste nicht oder nur unzureichend kontrolliert und dadurch sogar abgeschobene Straftäter wieder nach Deutschland geholt werden, mag man sich gar nicht vorstellen, wer alles in die zivilen Linienmaschinen steigen würde, wenn in Kabul keinerlei Kontrollen mehr durch deutsche Behördenvertreter stattfinden. Eine zivile Luftbrücke wäre eine Einbahnstraße: Denn wer es erst einmal nach Deutschland geschafft hat, wird das Land angesichts des von Innenminister Horst Seehofer verhängten Abschiebestopps nach Afghanistan auf absehbare Zeit auch nicht mehr verlassen – egal was er auf dem Kerbholz hat.

Wer es ernst meint mit dem Satz ‚2015 darf sich nicht wiederholen‘, darf eine unkontrollierte zivile Luftbrücke aus Kabul nach Deutschland nicht zulassen.“
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Spaniel: Mit 3G in Zügen verliert Kanzlerin Merkel jedes Maß


Der verkehrspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Spaniel, äußert sich zu den Plänen der Bundeskanzlerin, in Zügen die 3G-Regelung einzuführen:

„Mit diesen Plänen offenbart die Kanzlerin nicht nur endgültig ihr dubioses Verhältnis zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Verfassung. Sie zeigt auch erneut, dass sie jeglichen Sinn für Verhältnismäßigkeit verloren hat. Wir stellen uns ganz klar gegen die 3G-Regelung in Zügen.“


Auf eine Anfrage Spaniels an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages antwortete dieser bereits im Mai dieses Jahres, dass eine „einschlägige Rechtsprechung zu Impfungen bei der Personenbeförderung“ nicht vorliege. Zwar dürften laut Personenbeförderungsgesetz „Personen mit ansteckenden Krankheiten“, die etwa eine Gefahr für andere Fahrgäste darstellen, von der Beförderung ausgeschlossen werden, doch dazu müsste nachweislich eine Corona-Infektion vorliegen. Allein die Tatsache, dass jemand nicht gegen ansteckende Krankheiten wie zum Beispiel Covid-19 geimpft ist, reiche juristisch nicht aus, damit ein privates Unternehmen wie etwa Flixbus von der Beförderungspflicht gegenüber seinen Fahrgästen entbunden würde. Ebenso bestehe keine Grundlage für eine Testpflicht vor Reiseantritt, „da zumindest der erste Anschein eines Ausschlussgrundes nach § 3 (BefBedV) wohl grundsätzlich vom Unternehmer darzulegen sein dürfte“, gibt der Dienst die Gesetzeslage wieder.

In diesem Zusammenhang wies Spaniel bereits darauf hin, dass eine solche Regel nicht praktikabel sei. Auch VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff vertritt in einem Schreiben diese Position. Seiner Auffassung nach wäre es nicht möglich, die entsprechenden Nachweise vor Fahrtantritt zu kontrollieren. Während der Fahrt würde sich die Regelung – anders als mit den Masken – nicht durchsetzen lassen, da beispielsweise nicht garantiert sei, dass hierzu an jedem Bahnsteig Polizeikräfte vor Ort wären.



Der AfD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wiehle, Berichterstatter der AfD-Fraktion zum Thema Eisenbahn, kritisiert:

„Bahnfahren war bislang nicht mit einem besonderen Corona-Ansteckungsrisiko verbunden. Millionen Menschen sind geschäftlich oder privat auf die Bahn angewiesen. Zusammen mit der geplanten Kostenpflichtigkeit der Tests ab Mitte Oktober wird Bahnpendlern und Bahnreisenden durch Merkels 3G-Plan nun aber ein völlig unangemessener indirekter Impfzwang auferlegt. Auch weil immer klarer wird, dass die Impfung nur dem persönlichen Schutz vor schweren Covid-Verläufen dienen kann, muss die Impfung auch in der Praxis eine freie persönliche Entscheidung bleiben.“

Eingetragen am 26.08.2021 um 18:34 Uhr.
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