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Politik:
Corona-Krise: AfD legt 5-Punkte-Sofortgrogramm vor

Friesen: Russlandsanktionen jetzt aufheben - das beste Konjunkturprogramm in Zeiten der Corona-Krise

Die deutsche Konjunktur bricht durch die Corona-Krise ein. Experten erwarten einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von einem Prozent für 2020, die Erwartungen der Finanzmärkte sind so schlecht wie seit der Finanzmarktkrise 2008 nicht mehr.

Gleichzeitig verliert die deutsche Wirtschaft jeden Monat 667 Millionen Euro durch die Russland-Sanktionen, pro Jahr sind es rund 8 Milliarden Euro.

Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Anton Friesen, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses:
„Das beste Konjunkturprogramm in Zeiten der Corona-Krise wäre die schnellstmögliche Aufhebung der Russland-Sanktionen. Die Verluste belaufen sich für unsere Wirtschaft auf rund 8 Milliarden Euro jährlich. Politische Gewinne gibt es keine.
Ich fordere die Bundesregierung auf, bei der anstehenden Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Russland im Juni dieses Jahres ihr Veto einzulegen und so diese unsäglichen Sanktionen endlich zu beenden. Vielleicht kann die Corona-Krise dazu beitragen, die Einsicht in das Notwendige zu stärken:
Sicherheit und Wohlfahrt in und für Europa kann es nur mit und nicht gegen Russland geben.“
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Corona-Krise: AfD legt 5-Punkte-Sofortgrogramm vor

Angesichts des sich immer schneller ausbreitenden Coronavirus benötigen die von der Krise besonders betroffenen gesellschaftlichen Gruppen schnelle und wirksame wirtschaftliche Nothilfe. AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und die stellvertretende AfD-Bundessprecherin Alice Weidel legen hierzu ein 5-Punkte-Sofortprogramm vor:

1. Schutzschirm für alle von der Corona-Krise betroffenen Familien

Eltern und Familien brauchen in der aktuellen Viruskrise die besondere Hilfe des Staates. Deshalb muss für sie ähnlich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) eine angemessene Lohnfortzahlung für alle berufstätigen Eltern, die nun ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, für die Gesamtdauer des behördlich angeordneten Ausnahmezustandes garantiert werden. Die von den Arbeitgebern gewährte Lohnfortzahlung soll durch großzügige staatliche Sicherungszusagen verlässlich abgesichert werden.

· Gesetzliche Grundlage hierfür bieten u.a. die Entschädigungsregelung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz, die finanzielle Entschädigung für Arbeitnehmer bei Verdienstausfall gewährt. Gerade in der aktuellen Corona-Krise ist die Lohnfortzahlung bei Verdienstausfall für betroffene Eltern ein zentrales Element zum Schutz der Familie. Das heißt: Eltern, die Ihr Kind zu Hause betreuen müssen, weil Schule oder Kita vorübergehend schließen, dürfen keine Einkommenseinbußen erleiden und müssen durch eine verlässliche Lohnfortzahlung das Familieneinkommen gesichert wissen. Aus diesem Grund sind bereits bestehenden Gesetze durch die Behörden unverzüglich weitreichend auszulegen.

· Kommunen müssen die Kindergartenbeiträge so lange aussetzen, bis der reguläre Kindergartenbetrieb wieder aufgenommen wird.


2. Existenzsicherung für Selbstständige, Freiberufler, kleine Mittelständler und Handwerker

Von den umfassenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Coronakrise sind gerade Selbstständige, Freiberufler und kleine Mittelständler existenziell betroffen. Die notwendigen Krisenmaßnahmen zerstören ihre Geschäftsgrundlage. Während große Unternehmen und Konzerne aufgrund ihrer Kapitalbasis längere Krisenphasen überbrücken können, führen sie Selbstständige, Freiberufler und kleine Mittelständler in die Insolvenz. Das gilt es zu verhindern, da ihre Dienstleistungen auch nach der Krise wieder dringend gebraucht werden. Aus diesem Grund benötigen Selbstständige, Freiberufler und kleine Mittelständler ab sofort eine nicht rückzahlbare staatliche Nothilfe, die sich am bisherigen Geschäftsergebnis orientiert. Zugleich muss diese Gruppe im laufenden Jahr grundsätzlich von allen Einkommens- und Unternehmenssteuern befreit werden.



· Ebenso gilt es, neue krisenbezogene Geschäftsmodelle, etwa neu entstehende Lieferdienste oder Startups in der Pflege- und Familien-Arbeit sowie speziell Reinigungsdienste (Desinfektionsdienste) durch kluge steuerliche und arbeitsmarktpolitische Anreize zu fördern. Die Krise ist trotz des zunehmenden Krankheitsleids zugleich eine unternehmerische Chance.

· Daneben sind alternative Produktionsmodelle zum Erhalt der wirtschaftlichen Infrastruktur zu fördern. Die Engpässe von medizinischer Ausrüstung und Desinfektionsmitteln lassen sich durch einen innovativen Mittelstand, wie wir ihn in Deutschland haben, mit verhältnismäßig wenig Aufwand beseitigen. Vermeintlich fachfremde Industriezweige können motiviert werden, medizintechnisches Gerät herzustellen:

– Die Automobilindustrie wäre in der Lage, Beatmungsgeräte zu produzieren.

– Branntwein- oder Parfumhersteller können Desinfektionsmittel herstellen.

– Und die Textilbranche ist in der Lage, Schutzausrüstung zu liefern.

Dazu muss die Bundesregierung einen festen Abnahmepreis garantieren. Deutschland wird damit unabhängig von überteuerten Importen und hat eine gesicherte Versorgungslage. Bereits jetzt verlangt die Situation eine Aufarbeitung mit der zentralen Zielstellung der Rückbesinnung auf nationale wirtschaftliche Stärken. Insbesondere der Ausbau der Wirkstoffproduktion für Medikamente ist dabei vorrangig zu forcieren.


3. Rettungsschirm für die Tourismusbranche

Die Tourismusbranche mit ihren drei Millionen Beschäftigten und weiteren 1,25 Millionen indirekt von ihr abhängigen Arbeitsplätzen leidet jetzt schon unter enormen Verlusten und Buchungsrückgängen von bis zu 80 Prozent. Ohne Hilfe droht einem Großteil der Unternehmen in diesem Jahr die Insolvenz. Das dürfen wir nicht zulassen, weil der Tourismus in guten Zeiten eine wichtige Stütze unserer Volkswirtschaft ist.

· Darum müssen wir einen Rettungsschirm spannen, dessen Kernelement ein umfassender, finanziell großzügig ausgestatteter Notfallfonds ist, der die betroffenen Unternehmen auffängt. Zu den umgehend einzuleitenden Maßnahmen zählt eine sofortige Stundung der Sozialversicherungsbeiträge. Kleine und mittlere Unternehmen müssen im laufenden Jahr komplett von der Steuer befreit werden, größere Unternehmen benötigen eine sofortige zinslose Stundung ihrer Steuervorauszahlungen. Diese Maßnahmen sind für Gastronomie und Hotellerie eine schnelle Liquiditätshilfe während der Coronaepidemie.

· Weiterführend müssen neue Konzepte des Tourismus in Krisenzeiten, insbesondere staatlich finanzierte Erholungsangebote für verdientes Klinikpersonal, Polizeikräfte, Mitarbeiter der systemrelevanten Infrastruktur erarbeitet werden. Schließlich ist mit einer länger anhaltenden Krisensituation über das gesamte Jahr hinweg zu rechnen.

· Arbeitskräfte, die krisenbedingt freigesetzt werden, sollen auf freiwilliger Basis mit Hilfe etwa der Bundesagentur für Arbeit schnell und unbürokratisch in Wirtschaftszweige mit Bedarfslage umgeleitet werden.

· Darüber hinaus soll den Mitarbeitern der systemrelevanten Strukturen, die im Schichtbetrieb arbeiten, kostenlose Hotelübernachtungen angeboten werden. Dieses Angebot soll sowohl die Gesundheit der betroffenen Familien, dem Erhalt der einzelnen Arbeitskraft als auch der wirtschaftlichen Situation der Hotellerie und Gastronomie dienen. Der Staat übernimmt die tatsächlichen Übernachtungskosten der anspruchsberechtigten Beschäftigten.


4. Schnelles Internet ohne Preisaufschlag für alle Bürger

In Zeiten, in denen viele Menschen ihre Wohnung und ihr Haus nicht mehr verlassen können, sind sie noch stärker als bisher auf die digitale Kommunikation angewiesen. Das gilt vor allem für die vielen Arbeitnehmer, die nun aufgrund der Viruskrise ins Homeoffice wechseln mussten. Wenn sie dort gute Arbeit leisten sollen, benötigen sie schnelles Internet. Mit ihrer Heimarbeit stützen sie in dieser schweren Zeit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Aus diesem Grund müssen alle Internetanbieter ab sofort allen Haushalten schnelles Internet ohne Preiserhöhungen zur Verfügung stellen. Das ist in weiten Teilen des Landes möglich. Denn aktuell wird der Datentransfer je nach Vertrag eingeschränkt oder beschleunigt. Auch der Bundestag und die Bundesregierung müssen endlich nach estnischem Vorbild für einen digitalen Betrieb zugerüstet werden.

5. Sicherstellung der Lebensmittelversorgung der Bevölkerung und der Landwirtschaft

Bei weiter steigenden Infektionszahlen wird auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln gefährdet.

· Hier muss die Bundesregierung mit großzügigen Entgeltangeboten Arbeitnehmer, die ihren eigentlichen Beruf derzeit nicht ausüben können, anwerben und in der Lebensmittelindustrie einsetzen. Notfalls müssen auch technische Hilfskräfte oder gar die Bundeswehr in die Lebensmittelversorgung einbezogen werden.

· Arbeitskräfte, die krisenbedingt freigesetzt werden, sollen mit Hilfe einer zentralen Schaltstelle (Bundesagentur für Arbeit) auf freiwilliger Basis schnell und unbürokratisch in die Landwirtschaft umgeleitet werden.

· Mit großzügigen Entgeltangeboten muss die Bundesregierung zudem Hilfskräfte für die Landwirtschaft anwerben, um die Nahrungsmittelproduktion im Inland sicherzustellen. Hierzu sollten die Landwirte jene 20 Prozent der Anbauflächen wieder reaktivieren, die bislang nicht zur Nahrungsmittelproduktion genutzt werden.

· Ebenso müssen zeitnah regionale Kreislaufwirtschaften und landwirtschaftliche Innovationssysteme mit dem Fokus auf Eigenversorgung und Subsistenz durch großangelegte staatliche Förderprogramme aufgebaut werden, da deren Produktionsergebnisse/Erträge erst mit zeitlicher Verzögerung sichtbar werden. Ziel ist es, die Abhängigkeit von globalen Lieferketten in der Lebensmittelversorgung perspektivisch zu mindern.

· Die Krise muss grundsätzlich als Chance begriffen werden, regionale Wirtschaftskreisläufe zu revitalisieren und durch Maßnahmen in der Tradition kleinbäuerlicher Landwirtschaft zu stärken.
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Boehringer: EZB-Rettungsgelder nicht für Euro und EU-Banken, sondern für deutsche Menschen und Unternehmen


Heute Nacht hat die Europäische Zentralbank (EZB) kurzfristig ein weiteres Anleihekaufprogramm aufgelegt. Unter dem Titel „Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)“ sollen bis Jahresende Anleihen in Höhe von 750 Milliarden Euro erworben werden. Über Twitter teilte EZB-Präsidentin Christine Lagarde mit, dass der Einsatz der EZB für den Euro grenzenlos sei („There are no limits to our commitment to the Euro“).

Zu diesen neuen Ankündigungen der EZB erklärt Peter Boehringer, Haushaltspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:
„Es ist richtig, dass außergewöhnliche Zeiten wie nun die Corona-Krise auch einmal außergewöhnliches Handeln erfordern. Anzumerken ist jedoch: Die EZB weitet ausgerechnet jene Anleihekaufprogramme auf, die bereits in der Vergangenheit hochumstritten waren und zu denen es bis heute kein grünes Licht des Bundesverfassungsgerichts gibt. Die erneute Monetisierung von Anleihen ist weiterhin mandatswidrig, aber in Zeiten der Corona-Pandemie zumindest nachvollziehbar. Nun rächt sich jedoch, dass die EZB schon seit mehr als fünf Jahren ihr Mandat missbraucht - so dass der nun anzuwendende Instrumentenkasten schon seit 2015 missbräuchlich geplündert wurde.

Tragischerweise hat die EZB bereits in den vergangenen Jahren ohne existenzielle Krise ihr Pulver weitestgehend verschossen, so dass das Kaufprogramm absehbar nur für eine kurze Zeit die Kapitalmärkte beruhigen wird. Das heutige neue 'Whatever it takes!' wird durch Wiederholung seine Wirkung verlieren; der Euro wird sich weiter abschwächen, weil ihm die Menschen und die Kapitalmärkte zunehmend misstrauen.

Die nun ausnahmsweise und temporär anzuwendenden Notmaßnahmen wären viel wirksamer, wenn der EZB noch Zinssenkungsspielräume zur Verfügung stünden und wenn die EZB nicht schon lange vor der Corona-Krise für über drei Billionen Euro Anleihekäufe getätigt hätte! Die jetzigen Maßnahmen können darum nach der Krise nun schnell inflationstreibend werden - diesmal auch bei Konsumgüterpreisen. Insbesondere einkommensschwache Menschen werden dann unter diesen Maßnahmen leiden.

Es darf zudem nicht übersehen werden, dass auch die akuten Bankenschieflagen von der EZB selbst durch deren Nullzinspolitik mitverursacht und lange vor Corona Realität waren.

Wir fordern darum:
1. Diese Maßnahmen der klaren Wirtschaftspolitik der EZB sind (da eigentlich mandatsfern) strikt zeitlich zu begrenzen auf den Zeitraum bis zum Überwinden der Corona-Krise.

2. Sie dürfen sich nicht auf Anleihekäufe beschränken, denn nur Banken und Großunternehmen sind überhaupt Anleihe-Emissions-fähig.

3. Es müssen (etwa über unbürokratische staatliche Bürgschaften) Wege gegangen werden, vor allem Selbstständige und klein- und mittelständische Betriebe mit diesem EZB-Geld zu retten - anstatt nur wieder einmal Banken und Großunternehmen.

4. Die frischen Milliarden müssen über den regulären Kreditvergabeprozess der Geschäftsbanken der Wirtschaft und den Menschen zugeteilt werden - mithin keine aus sehr gutem Grund mandatswidrigen direkten Anleihe-Käufe durch die EZB.

5. Es ist unbillig, nun versteckt im Windschatten der Corona-Krise weitere mandatswidrige Rettungen von Banken sowie von schon lange vor Corona insolventen Staaten durchzuführen. Das Geld muss, da weitgehend auch mit deutscher Bonität besichert, v.a. notleidenden deutschen Menschen und Unternehmen und eben nicht der Euro-Rettung und den EU-Banken zugutekommen.


Es macht große Sorgen, dass Medienberichten zufolge neben der EZB auch der Bundesfinanzminister in erster Linie 'EUropa unterstützen' will - und erst in zweiter Linie Deutsche retten.“

Eingetragen am 18.03.2020 um 15:33 Uhr.
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