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Doppelhaushalt der Stadt für 2019/2020 mit Auflagen genehmigt
Frankfurt (oder) (pm). Am Freitag, 23. August 2019 erhielt die Kämmerei der Stadt Frankfurt (Oder) ein Anhörungsschreiben der Kommunalaufsicht im Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Brandenburg, das unter dem Vorbehalt einer Reihe von erwarteten Auflagen, aber erstmalig ohne Korrekturen die Genehmigung des eingereichten Doppelhaushaltes der Stadt Frankfurt (Oder) 2019/2020 zusichert.
Damit wird der Stadt ermöglicht, bis mindestens Ende 2020 in regulärer Haushaltsführung zu agieren. Der längste Zeitraum seit Jahrzehnten. Zudem eröffnen sich nun die Handlungsspielräume zur Umsetzung einer Vielzahl bereits geplanter Maßnahmen.
Unter anderem betrifft das die Sicherung des Finanzierungsbedarfes der Sanierung des Rathauses für die Jahre 2019 und 2020 sowie die Durchführung des geplanten Ergänzungsbaus für die Oberschule „Heinrich-von-Kleist“. Ersatzbeschaffungen auf Spiel- und Bolzplätzen werden nun genauso möglich wie Erwerb und Ersatz notwendiger Schulausstattungen. Dringend ist die nun mögliche Investition in neue Ausstattungen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Verschiedene geplante freiwillige Leistungen der Stadt kommen der Wirtschaftsförderung, der Kultur, dem Sport, der Wohlfahrtspflege sowie den internationalen Beziehungen zu Gute.
Oberbürgermeister René Wilke: „Jetzt dürfen wir endlich tun, was wir schon lange geplant haben. Ich freue mich sehr darüber. Der aufwändige Aufstellungsprozess hat sich gelohnt und bewährt. Die intensive Abstimmung mit den Ämtern bei der Aufstellung. Die unzähligen Gespräche und Verhandlungen mit dem MIK während der Erarbeitungsphase. Und die Überzeugungsarbeit in der Stadtverordnetenversammlung. Das ist ein erfolgreiches Gemeinschaftswerk unserer Verwaltung.“
Kämmerin Corinna Schubert schließt sich der positiven Einschätzung des Oberbürgermeisters an und ergänzt: „Die Genehmigung unseres Haushaltes bringt auch neue Herausforderungen mit sich. Das gilt vor allem in Bezug auf eine regelmäßige Kontrolle der Haushaltsführung sowie die Umsetzung der in diesem Haushalt verankerten Maßnahmen.“ |