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Politik:
Hollnagel: Pläne der Grünen für eine CO2-Steuer belasten die Steuerzahler

Kuhs: AfD lädt Bischofskonferenz zum Dialog ein

Zu der „Arbeitshilfe zum kirchlichen Umgang mit rechtspopulistischen Tendenzen“ der Deutschen Bischofskonferenz erklärt Joachim Kuhs, Bundesvorstandsmitglied und Bundesvorsitzender der Christen in der AfD:

„Diese Arbeitshilfe warnt offiziell vor Populismus, insbesondere dem Rechtspopulismus. Sie warnt jedoch implizit vor der AfD, die zwar kein einziges Mal erwähnt, deren Repräsentanten im Kapitel zum Antisemitismus aber völlig sinnentstellend zitiert werden. Dabei kämpft die AfD so entschieden gegen den Antisemitismus jeglicher Couleur, dass selbst Michael Wolfssohn, ein bekannter jüdischer Historiker nach der Pro-Israel-Abstimmung im Bundestag gesagt hat, man könne nach dieser Abstimmung die AfD nie mehr als antisemitisch bezeichnen. Die AfD steht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Sie achtet vollumfänglich die Würde aller Menschen und jeder Christ in der AfD übt sich persönlich und im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Gottes-und Nächstenliebe. Eine Pflicht, sich um den ‚Fernsten zu kümmern‘, wie sie in Kapitel 1.5 der Arbeitshilfe ins Gleichnis vom barmherzigen Samariter hineininterpretiert wird, kann er jedoch nicht erkennen. Ich lade die Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz zu einem Dialog mit den Christen in der AfD ein. Vielleicht erkennen sie dann, dass sie Vorurteilen aufgesessen sind.“
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Reusch: Blockadehaltung der Altparteien führt zu widersinnigen Ergebnissen


Die Fraktion der Alternative für Deutschland hatte einen Gesetzentwurf zur Ergänzung von § 129 a StGB, welcher die Bildung terroristischer Vereinigungen unter Strafe stellt, in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht; es geht um die Schließung von Gesetzeslücken im Bereich der Versuchsstrafbarkeit. In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wurde ein Beschluss gefasst, dem Bundestag die Nichtannahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt i. R.:

„Widersinniger geht es nun wirklich nicht: Die Vertreter der anderen Fraktionen hatten sich gegen eine Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen, weil – angeblich – ein praktischer Anwendungsfall sich nicht erkennen lasse oder nicht vorstellbar wäre. Es kann aber dahingestellt bleiben, was ein einzelner Abgeordneter sich vorstellen kann oder auch nicht; für diese Fälle, wenn also die übrigen Abgeordneten nicht den erforderlichen Sachverstand besitzen, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen und Experten aus Wissenschaft und Praxis durch den Rechtsausschuss.

Eine ebensolche Anhörung, bei der dann auch Fragen und Konstellationen zur praktischen Anwendbarkeit hätten erörtert werden können, wurde seitens der Fraktion der AfD auch beantragt. Unisono wurde in einer früheren Ausschusssitzung die Durchführung einer Anhörung von den anderen Fraktionen abgelehnt. Wenn dieselben Abgeordneten, die sich der Durchführung einer Anhörung widersetzt (und damit auf einen Erkenntnisgewinn verzichtet) hatten, jetzt eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit der Begründung, ein Anwendungsfall sei nicht vorstellbar oder lasse sich nicht erkennen, verweigern, so ist das rational nicht mehr nachvollziehbar – und spricht eigentlich nur dafür, dass alles, was von der AfD initiiert wird, fast schon zwanghaft blockiert werden muss.

Nun mag man den anderen Abgeordneten nachsehen, dass es ihnen freisteht, auf eine Mehrung der eigenen Kompetenz zu verzichten. Die Zurückweisung des Gesetzentwurfes hat aber weit gravierendere Folgen, nämlich, dass aufgrund bestehender Strafbarkeitslücken strafprozessuale Ermittlungstechniken nicht angewandt werden können; dies führt unweigerlich zu Lücken in der Erkenntnisgewinnung. Wirksame Terrorbekämpfung sieht anders aus.“
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auland: Wir dürfen uns von Mördern nicht den politischen Diskurs bestimmen lassen

Zur Diskussion über den Mord an Walter Lübcke teilt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Alexander Gauland, mit:

„Derzeit findet eine beispiellose und beschämende Instrumentalisierung des Mordes an Walter Lübcke statt. Den Altparteien, aber auch den Medien scheint mittlerweile fast jedes Mittel recht, wenn es auch nur im Entferntesten dazu geeignet ist, die AfD mit Rechtsextremismus in Verbindung zu bringen. Es wird versucht, uns auf Biegen und Brechen aus dem demokratischen Diskurs auszuschließen.

Peter Tauber gibt unserer Partei- und Fraktionsspitze eine direkte Mitschuld am Mord an Lübcke. Das ist politisch motivierte Diffamierung. Kurzum: Andersdenkende sollen als Feinde der Demokratie und Unterstützer von rechter Gewalt in der Öffentlichkeit stigmatisiert werden, obwohl sie offenkundig damit nichts zu tun haben.

Dabei wird mit zweierlei Maß gemessen: Wenn Horst Seehofer erklärt ‚Worte können das Vorfeld für Hetze, Hetze das Vorfeld für Taten sein‘ und mit Blick auf den Mord an Lübcke einen Zusammenhang ‚zwischen der Sprache und solchen Exzessen der Gewalt‘ herstellt, frage ich mich: Gilt das auch für seine eigenen Aussagen? Denn beim politischen Aschermittwoch 2011 in Passau sagte derselbe Horst Seehofer, die Berliner Koalition werde sich ‚bis zur letzten Patrone‘ gegen ‚eine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme‘ wehren. War das ein Aufruf, zu den Waffen zu greifen?

Empörend ist der unerhörte Vorwurf Taubers an Erika Steinbach, sie trage eine Mitschuld am Mord an Walter Lübcke, weil sie dessen Äußerungen zur Flüchtlingspolitik kritisiert hatte. Steinbach hat nichts anderes getan als von ihrem Recht als Bürgerin Gebrauch zu machen, die Politik der Regierung - auch mit scharfen Worten - zu kritisieren. Wer daraus eine Mitschuld an einem Verbrechen ableitet, vergiftet den politischen Diskurs und stellt Kritik an den Regierenden unter Generalverdacht.

Schon wird mit Verweis auf den Mord an Lübcke gefordert, jede fundamentale Kritik an der Asylpolitik der Bundesregierung als Hetze zu stigmatisieren. Hat nach der Ermordung Karsten Rohwedders jemand gefordert, die Kritik an der Treuhand einzustellen? War nach der Ermordung von Alfred Herrhausen linke Bankenkritik tabu?

Wir dürfen uns von Mördern nicht den politischen Diskurs bestimmen lassen, denn dann haben diese Verbrecher ihr Ziel erreicht.“
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Frohnmaier: Afrika wehrt sich gegen deutsche Klimaideologen


Der Umsetzungsstand der Agenda 2030 für „nachhaltige Entwicklung“ war Thema auf der 36. Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Zum Gespräch dazu eingeladen war auch der Vorsitzende des Dachverbandes der deutschen entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen VENRO, Dr. Bernd Bornhorst.

Bornhorst forderte, dass die Bundesregierung deutlich mehr auf gesetzliche Maßnahmen statt auf Freiwilligkeit setzen solle, um die Ziele der Agenda 2030 zu erreichen. Außerdem verlangte er mehr Mittel und Einfluss für „zivilgesellschaftlichen“ Akteure, zu denen auch VENRO gehört.

Die AfD-Bundestagsfraktion lehnt die Agenda 2030 nach geltender Beschlusslage ab. Der entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Markus Frohnmaier, erklärte dazu:

„So genannte ,zivilgesellschaftliche‘ Entwicklungshelfer, die sich gerne als Retter vor dem Hunger- und neuerdings auch dem Klimatod gerieren, verfolgen nicht immer gute Absichten. In Wirklichkeit haben viele dieser Akteure vor allem knallharte finanzielle Interessen. Sie möchten, dass Ihre Helferindustrie weiterhin mit Steuergeld versorgt und dies von der Bevölkerung als begrüßenswert erachtet wird. Deswegen besteht natürlich kein Interesse daran, dass es tatsächlich zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern kommt.

Auf dem afrikanischen Kontinent wird dieses Helfer- und Moralgebaren immer kritischer gesehen. Dort wird ,Charitainment‘, also die Verbindung von Wohltätigkeit und Unterhaltung, und auch der grassierende Slumtourismus reicher Europäer als problematisch angesehen. Gleichzeitig wehren sich die Afrikaner vermehrt gegen Versuche, sie mit Hilfe der Agenda 2030 und der vor allem durch Deutschland fanatisch vorangetriebenen Klimaideologie dauerhaft in einem Zustand der Armut und Unterentwicklung zu halten. So bezeichnete eine Vertreterin Nigerias nach Auskunft der parlamentarischen Staatssekretärin Flachsbarth die deutsche Kritik am Bau von Kohlekraftwerken in Nigeria sogar als ,postkolonialistisch‘.

Die beste Strategie zur Entwicklung Afrikas bleibt der Abbau von Handelshemmnissen, die Förderung privater Investitionen durch ein Entwicklungsinvestitionsgesetz und die Abkehr von ideologischen Fantasien und ökonomisch zerstörerischen Ideen. Also genau das Gegenteil von dem, was VENRO und die Klimahysteriker von Bundesregierung und UN wollen.“
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Hollnagel: Pläne der Grünen für eine CO2-Steuer belasten die Steuerzahler

Nach einem Thesenpapier zielen die CO2-Steuerpläne der Grünen darauf, bei Strom, Wärme und Verkehr eine Tonne Kohlendioxid mit zusätzlich 40 Euro (Einstiegspreis) zu belasten. Die Vorschläge der Grünen würde bedeuten, dass eine Tankfüllung eines Autos mit 60 Litern ca. 5,70 Euro mehr kostet. Für 2.500 Liter Heizöl müssten ca. 320 Euro mehr bezahlt werden. Das Ganze soll aufkommensneutral erfolgen. Die Bürger sollen 14,8 Milliarden Euro zurückerstattet bekommen. Wie das geschehen soll, lassen die Grünen offen. Die Frage ist, was soll das Ganze? Aufkommensneutral wird das nicht ablaufen können; denn es würde die bürokratische Krake noch größer werden.

Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschusses, Dr. Bruno Hollnagel, mit:

„Deutschlands Einfluss auf den globalen CO2 ist nach der Formel des Weltklimarates vernachlässigbar gering. Der Klimaschutzeffekt einer CO2-Steuer ist nicht zuverlässig prognostizierbar. Der Vorschlag der Grünen dient der Einnahmenmaximierung des Staates. Diese Einnahmen wollen die Grünen für soziale Umverteilung nutzen. Die AfD-Fraktion lehnt eine zusätzliche Belastung der Bürger ab, wir fordern Entlastungen. Das gilt auch für den bürokratischen Aufwand.

Ich bin der Auffassung: Wer meint, CO2-Emissionen reduzieren zu wollen, der sollte das auf der Grundlage von kostenlosen Zertifikaten tun, die eine kontinuierlich abnehmende CO2-Emission zulassen. Ein Zertifikatehandel würde dann marktwirtschaftlich dafür sorgen dass ein CO2 Emissionsabbau gezielt und zuverlässig und vor allem ökonomisch vertretbar erfolgt.“

Eingetragen am 26.06.2019 um 16:15 Uhr.
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