Frohnmaier: Rückkehrinitiative der Bundesregierung ist eine unverschämte Mogelpackung
In seiner Kleinen Anfrage zur „Rückkehrinitiative“ der Bundesregierung mit dem Namen „Perspektive Heimat“ stellte der entwicklungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Markus Frohnmaier, Fragen zur Wirkweise, Zielsetzung und Effizienz des durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) initiierten Programms. Zur Antwort der Bundesregierung (Drs. 19/10018) erklärt Frohnmaier: „Hauptsächliche Nutznießer der angeblichen ‚Rückkehrinitiative‘ ‚Perspektive Heimat‘ sind Einheimische in den Programmzielländern, Illegale und Rückkehrer aus Drittländern. Bisher wurden insgesamt 2.015 Rückkehrer aus Deutschland in Jobs vermittelt. Demgegenüber stehen aber 17.035 Einheimische und 1.010 Rückkehrer aus Drittländern, die gefördert wurden. Bei den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sind die Zahlenverhältnisse noch extremer. Dort stehen 3.797 Rückkehrer aus Deutschland 6.406 Rückkehrern aus Drittländern und über 90.000 Einheimischen gegenüber.
Der Witz an der Sache kommt aber noch: Die Bundesregierung weiß nämlich nichts über die Jobs und Ausbildungsmaßnahmen, in die da fröhlich vermittelt wird. Einkommensniveau? Unbekannt. Qualifizierungsniveau? Unbekannt. Durchschnittliche Beschäftigungsdauer? Unbekannt. Ausbildungsniveau? Unbekannt.
Den Steuerzahler kostete diese unverschämte Mogelpackung in den Jahren 2017 und 2018 je circa 150 Millionen Euro. 2019 legt die Bundesregierung mit Neuzusagen in Höhe von 65 Millionen Euro nach, obwohl sie nicht einmal eine belastbare Zahlengrundlage für ihr angebliches Rückkehrprogramm hat. Das ist eine skandalöse Irreführung der deutschen Bürger.“ --------------------------------------------------------------------------------- Beatrix von Storch: „Der muslimische antisemitische Hass am Al-Kuds-Tag in Berlin ist unerträglich“
Berlin, 29.05.2019. Auch in diesem Jahr (1. Juni) zieht der anti-israelische und antisemitische Al-Kuds-Marsch wieder durch Berlin. Die Deutsch-Israelische Gesellschaft Berlin und Brandenburg bezeichnet ihn als „Marsch des Hasses“. Es gibt eine Gegendemonstration am Samstagnachmittag (15 Uhr) am Ku'damm unter dem Motto: "Kein Islamismus und Antisemitismus in Berlin – Gegen den Kuds-Marsch." Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat sich dem Aufruf zur Gegendemonstration angeschlossen und erklärte gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe (am Dienstag), dass an diesem Tag in unerträglicher Weise gegen Israel und Juden gehetzt werde. Klein appellierte zugleich an die Menschen in Berlin und bundesweit, als Zeichen der Solidarität eine Kippa zu tragen.
Beatrix von Storch, Mitglied des Bundesvorstands der Alternative für Deutschland und Antisemitismus-Beauftragte der AfD-Bundestagsfraktion, erklärt anlässlich des Al-Kuds-Marsches in Berlin:
„Der grassierende Antisemitismus in Deutschland trägt vor allem ein muslimisches Antlitz, auch wenn diese Tatsache von der Bundesregierung, den Altparteien und zahlreichen Medien fast immer negiert wird. Das unerträgliche Ritual des jährlichen Al-Kuds-Marsches in Berlin an diesem Samstag verdeutlicht in erschreckender Weise, wie „normal“ der muslimische Antisemitismus, der sichtbare Hass und die Alltagsgewalt gegen Juden mittlerweile geworden sind. Es sind in Deutschland nicht nur Rote und Grüne, die sich oftmals durch einen als „Israel-Kritik“ getarnten Antisemitismus mit radikalen muslimischen Migranten solidarisieren. Auch die CDU-Staatssekretärin Grütters duldet antisemitische Aktivitäten der BDS-Aktivisten in ihrem Verantwortungsbereich (Jüdisches Museum in Berlin). Die von Merkel geförderte muslimische Masseneinwanderung hat die Lage für Juden in Deutschland weiter verschärft, sodass in diesen Tagen die Bundesregierung in Person des Antisemitismus-Beauftragten Klein einräumen musste, dass das Tragen der Kippa in der Öffentlichkeit gefährlich sein könne. Alain Finkielkraut nannte jetzt in der „Jungen Freiheit“ diese Massenzuwanderung „dumm und selbstmörderisch“ und konstatierte: „Die Völker Europas wollen als Nationen überleben“. Als AfD sehen wir diese Gefahr. Und bis heute ist die AfD die einzige Partei, die klar und deutlich vor diesem importierten muslimischen Judenhass warnt.“ --------------------------------------------------------------------------------- Friesen: Christenfeindlichkeit bekämpfen - Straftaten lückenlos aufklären! Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion gab es von 2010 bis 2019 (Stand: 25. April) 1.731 Angriffe auf christliche Einrichtungen wie Kirchen oder Friedhöfe.
Hiervon wurden nur 217 Fälle - oder 12,5 Prozent - aufgeklärt. Von 2017 bis 2019 (Stand: 25. April) kam es zu 265 christenfeindlichen Straftaten. Dabei wurden sowohl 2019, als auch 2017 sowie 2018 die meisten Straftaten mutmaßlich durch Islamisten verübt.
Dazu erklärte Dr. Anton Friesen, Abgeordneter im Ausschuss für Menschenrechte und Mitglied der Christen in der AfD: „Kirchen werden angegriffen, Friedhöfe geschändet, Gottesdienste gestört. Das alles ist in der bunten Republik Deutschland längst Realität. Die meisten Straftaten werden nie aufgeklärt. Die Täter kommen ungestraft davon.
Bei christenfeindlichen Straftaten dominiert dabei die sogenannte 'religiöse Ideologie' als Tatmotivation. 2017 wurde dieser Begriff in die Polizeiliche Kriminalstatistik eingeführt, offensichtlich um zu verschleiern, dass es sich tatsächlich um islamistisch motivierte Täter handelt. Diese Entwicklungen zeigen eines ganz deutlich. Wir brauchen, wie von dem kirchenpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion Volker Münz gefordert, einen Beauftragten gegen Christenfeindlichkeit, wachsende Sensibilität gegen Christophobie und den offensichtlich islamistisch motivierten Hass gegen unsere abendländische Zivilisation.“ -------------------------------------------------------------------------------- Reusch: Das Urteil des EuGHs zu den Europäischen Haftbefehlen ist eine Katastrophe
Einem Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes vom 27.05.2019 kann entnommen werden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine ‚Europäischen Haftbefehle‘ mehr ausstellen können; begründet wird dies damit, weil die Gefahr besteht, dass die Staatsanwaltschaften bei ihrer Entscheidung unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Weisungen der Exekutive, etwa eines Justizministers, unterworfen sein könnten.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt i. R., meint hierzu: „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu den Europäischen Haftbefehlen kommt einer mittelschweren Katastrophe gleich. Nach hiesigem Kenntnisstand sind aktuell aufgrund solcher Haftbefehle ca. 5.800 Personen zur Festnahme ausgeschrieben. Werden diese nunmehr in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgegriffen, so stehen die dortigen Strafverfolgungsbehörden vor der Frage, ob diese Personen überhaupt festgenommen, geschweige denn nach Deutschland ausgeliefert werden dürfen. Wollte man den Richterspruch aus Luxemburg ernst nehmen, so müsste erst eine komplette Gesetzesänderung mit entsprechendem Verfahren durchlaufen werden, bevor hier wieder Rechtssicherheit herrscht. So etwas kommt dabei heraus, wenn es europäischen Institutionen überlassen werden soll, schon bei einem abstrakten Verdacht wirksame Strafverfolgungsinstrumentarien außer Kraft setzen zu können.
Unabhängig von dieser Entscheidung ist die Abschaffung des politischen Weisungsrechts der Justizminister gegenüber den nachgeordneten Staatsanwaltschaften längst überfällig. Die Fraktion der Alternative für Deutschland hatte bereits im letzten Jahr einen Gesetzentwurf zur ‚Entpolitisierung der Justiz und der Sicherheitsbehörden‘ in den Deutschen Bundestag eingebracht; in diesem ist auch explizit die Abschaffung des politischen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften enthalten. Die Fraktionen der anderen im Bundestag vertretenen Parteien rufe ich daher auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und dieses unzeitgemäße ‚politische Weisungsrecht‘ ins Archiv zu verbannen.
Auf diese Weise – praktisch als Nebeneffekt – könnte auch die in dem ergangenen Urteil geäußerte Besorgnis des EuGHs zu von deutschen Staatsanwälten erlassenen Europäischen Haftbefehlen zerstreut werden. Dies bedeutet aber nicht, dass damit irgendwelchen Anforderungen dieser EU-Institution nachgekommen werden soll. Im Bereich der Europäischen Haftbefehle hat das ‚politische Weisungsrecht‘ ohnehin keine Auswirkungen – und eine fehlerhafte Entscheidung auch eines EU-Gerichts wird nicht dadurch besser, wenn eine sowieso beabsichtigte Gesetzesänderung zu einem ‚Gleichklang‘ führt!“
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