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Politik:
Bernhard: Lungenexperten bestätigen AfD

Springer: Flüchtlingsbürgschaften – Steuerzahler soll wieder mal bluten. Was ist eine Bürgschaft künftig noch wert?

Im Rahmen von Aufnahmeprogrammen haben Privatleute und juristische Personen mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung dafür gebürgt, für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen aufzukommen. In tausenden Fällen kamen die Bürgen dieser eingegangenen Verpflichtung nicht nach und der Staat musste einspringen. Die verauslagten öffentlichen Mittel sind von den Bürgen zurückzuerstatten, wogegen viele sich mit dem Argument wehrten, dass ihnen die Dimension ihrer eingegangenen Verpflichtung nicht klar gewesen sei beziehungsweise sie dahingehend von den Ausländerbehörden teils falsch beraten wurden. Unter dem Titel „Flüchtlingshelfer – Bürgen müssen wohl nicht zahlen“ (https://bit.ly/2RQBK7d) berichtet das ZDF über eine möglicherweise bevorstehende Einigung des Bundes mit den Ländern, die gegenüber den Verpflichtungsgebern bestehenden Forderungen zu übernehmen.

Der Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, René Springer, sagt dazu:

„Wenn Bund und Länder jetzt die offenen Forderungen privater Bürgerschaften übernehmen, frage ich mich, welche Bedeutung eine Bürgschaft zukünftig noch haben soll. Seinerzeit wurde vom Gesetzgeber die Entscheidung getroffen, eine Aufnahme von Flüchtlingen von der Abgabe einer Bürgschaft abhängig zu machen. Mir erschließt sich nicht, aus welchem Grund nun doch der Steuerzahler für die Schulden der Bürgschaftsgeber aufkommen soll und wie diese Entscheidung denjenigen vermittelt werden soll, die ihrer Verpflichtung nachkamen.

Interessant ist auch, dass bislang nur von den Forderungen der gemeinsamen Einrichtungen des SGB II gesprochen wird. Da die Verpflichtungserklärung eine Bürgschaft zur Übernahme sämtlicher für einen Ausländer aufgewendeter öffentlicher Mittel darstellt, sind die im Raum stehenden 21 Millionen Euro nach meiner Einschätzung nur die Spitze des Eisberges.

Der von Bund und Ländern geplante Schuldenerlass für Flüchtlingsbürgen ist grundfalsch und widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden. Wer eine Bürgschaft abgibt, muss wissen, worauf er sich einlässt. Es dürfen keine weiteren Kosten auf den Steuerzahler abgewälzt werden und ich fordere eine umfassende Aufklärung hinsichtlich der tatsächlich im Raum stehenden Rückforderungsansprüche.“
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Bernhard: Lungenexperten bestätigen AfD

„Über einhundert renommierte Lungen-Experten bestätigen unsere Forderung nach einer Überprüfung des willkürlich festgesetzten Stickoxid-Grenzwertes von 40 Mikrogramm. Verkehrsminister Scheuer begrüßt die Initiative der Lungenärzte. Die AfD-Fraktion bringt seit einem Jahr Anträge in den Bundestag ein und fordert, dass dieser unsinnige Grenzwert erstmals wissenschaftlich überprüft wird. Aber alle unsere Anträge wurden von den anderen Parteien abgelehnt. Der ideologische Wahnsinn muss gestoppt werden! Deshalb werden wir jetzt erneut einen Antrag hierzu einbringen. Dann werden wir sehen wie sich die CDU/CSU positioniert.“, so Marc Bernhard, Mitglied im Umweltausschuss und Sprecher der AfD-Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundestag.

Bernhard erklärt weiter:
„Seit über einem Jahr lauten unsere Forderungen wie folgt:

1. Die erstmalige wissenschaftliche Überprüfung des Grenzwertes.
2. Bis zum Vorliegen der Ergebnisse die Aussetzung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm und die Anwendung des amerikanischen Stickoxid-Grenzwertes von 100 Mikrogramm.
3. Die sofortige Aussetzung sämtlicher Fahrverbote.“

Mit Bezug auf den Lungenexperten Prof. Dieter Köhler, ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), sagt Bernhard:
„Die lange Liste der Forscher und Lungenärzte, die die Stellungnahme von Prof. Köhler, und drei weiteren Wissenschaftlern unterschrieben haben, spricht für sich. Die Experten erklären, dass der EU-Luftqualitäts-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm ohne wissenschaftliche Begründung festgesetzt wurde und bezweifeln dessen gesundheitliche Relevanz. Sie fordern eine kritische Überprüfung der Auswirkung von Stickoxiden und Feinstaub und neue unabhängige wissenschaftlichen Studien, da wichtige Faktoren bislang ignoriert würden.

Zunehmend werden offensichtlich die wissenschaftlichen Methoden verlassen und durch Ideologien ersetzt. Die Ideologisierung wird weiter zunehmen, und in vielen Städten werden weitere Fahrverbote eingeklagt. Und das, obgleich es so aussieht, als ob die wissenschaftlichen Daten, die scheinbar hohe Todeszahlen durch Luftverschmutzung ausweisen, einen systematischen Fehler enthalten und extrem einseitig interpretiert wurden.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt-Vereins kritisiert die Dieselfahrverbote. Die Verbote schränken viele Privatleute und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein.
Die EU-Grenzwerte sind demnach unsinnig und die darauf basierenden Fahrverbote ideologisch motiviert und kontraproduktiv.“

Eingetragen am 25.01.2019 um 17:43 Uhr.
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