ODER-NEIßE-JOURNAL
Internetzeitung für Eisenhüttenstadt & Umgebung

www.oder-neisse-info.de
Nachrichten
Politik Wirtschaft Kultur Vermischtes Polizeiberichte Sport Tourismus Ratgeber
Suche
Aktuelles

Politik29.10.2024
Mathias Papendieck a ...
Vermischtes28.10.2024
Geburtstagsfeier mit ...
Politik25.10.2024
Stephan Brandner: Sc ...
Kultur23.10.2024
Kindertheatervorstel ...
Kultur23.10.2024
Burg Beeskow / Rum m ...
Wirtschaft23.10.2024
3. Unternehmerfrühst ...
Vermischtes20.10.2024
Reiche Ernte in Schw ...
Vermischtes17.10.2024
Jugendliche aus der ...
Wirtschaft17.10.2024
Mindestausbildungsve ...
Tourismus17.10.2024
Tipps für die Herbst ...
Service

Branchenbuch
Termin-Kalender
Bilder der Region
Regionale Links
Redaktion

Mediendaten
Kontakt
AGB
Datenschutzerklärung
Impressum

Kontakt unter:
0163 / 4800356
joehanisch@gmx.de

Politik:
Kamann: Warum dürfen Linksradikale im Internet weiterhin zu Straftaten aufrufen?

Pazderski: de Maizière greift AfD-Forderung auf

Zur Forderung von de Maizière, die Feststellung des Alters von Flüchtlingen einzuführen, erklärt AfD-Vize Georg Pazderski:

„Spät kommt die Erkenntnis, aber sie kommt. Die AfD hat schon vor mehr als einem Jahr gefordert, grundsätzlich und bei jedem Asylbewerber das Alter durch einen biologischen Alterstest feststellen zu lassen.

Es kann nicht sein, dass man sich einfach auf die Angaben der Flüchtlinge verlässt, besonders dann nicht, wenn sie keine Papiere vorweisen können. Damit steht seit Jahren dem Missbrauch und dem Asylbetrug Tür und Tor in Deutschland offen. Denn Minderjährige werden vom deutschen Staat bevorzugt behandelt. Das nutzen viele Migranten schamlos aus, in dem sie sich viel jünger ausgeben als sie in Wirklichkeit sind. In Österreich sind das 41 % und die Zahlen dürften in Deutschland ähnlich sein, also 20.000 bis 25.000 Personen, die sich besondere Vergünstigungen erschleichen. Diese Möglichkeit muss endlich unterbunden werden und dies geht nur durch eine standardmäßige Feststellung des Alters durch einen biologischen Test.

Dass de Maizière erst jetzt auf diese Maßnahme kommt, ist bezeichnend. Hat er doch jahrelang genau diese Möglichkeit in falscher Rücksichtnahme auf den Koalitionspartner abgelehnt. Sollte es wieder einmal zu einer Großen Koalition kommen, wird de Maizière sicherlich wieder einknicken.“
---------------------------------------------------------------------------------
Gauland: Das NetzwerkDG hebelt den Rechtsstaat aus

Zur Löschung des AfD-Bundestagsfraktions-Tweets am 3.1.2018 durch Twitter erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland:

„Gestern wurde der erste AfD-Fraktions-Tweet in vorauseilendem Gehorsam von Twitter gelöscht. Darin stand: ‚Haben Sie jemals davon gehört, dass katholische, evangelische, jüdische oder buddhistische Männermobs zusammenfanden, um Frauen gemeinsam zu belästigen?‘

Dieser und mittlerweile viele tausend andere gelöschte Tweets zeigen, welche absurde Wirkung das Maas’sche NetzwerkDG entfaltet. Privatpersonen, das heißt in diesem Fall Twitter-Mitarbeiter, können und dürfen nicht die Aufgabe von Richtern übernehmen. Dieses Zensurgesetz erlaubt es jedem zu versuchen, unliebsame Meinungsäußerungen zu löschen.

Der dramatische Fehler des NetzwerkDG ist es, dass Privatpersonen aus Angst vor horrenden Geldbußen die Aufgaben von Richtern übernehmen. Das darf nicht sein, das ist in keinem anderen Land so, dadurch wird der Rechtsstaat ausgehebelt.

Besonders absurd ist, dass just der geschäftsführende Justizminister der Urheber dieses Anti-Rechtsstaat-Gesetzes ist. Natürlich endet die Meinungsfreiheit dort, wo das Strafrecht beginnt. Aber wo es tatsächlich beginnt, sollten ausschließlich Richter und keine Privatpersonen entscheiden.“
--------------------------------------------------------------------------------
Kamann: Warum dürfen Linksradikale im Internet weiterhin zu Straftaten aufrufen?

Seit dem 1. Januar ist das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Bundesjustizminister Heiko Maas in Kraft, wonach Dienste wie facebook und Twitter bei Strafandrohung aufgefordert sind, Inhalte, die sie für rechtswidrig halten, zu löschen. Vor dem Hintergrund ist eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann (Oberhausen) besonders relevant. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hatte angekündigt, die linksradikale Website linksunten-indymedia.org löschen zu lassen. Tatsächlich ist die Website offline. Aber: Weiterhin wird die Plattform https://de.indymedia.org/ in deutscher Sprache genutzt, um zu konkreten Straftaten aufzufordern und über vollzogene Straftaten zu berichten.

„Gelten für Linksradikale Ausnahmeregelung, Herr Maas?“, fragt Uwe Kamann.

Er wollte von der Bundesregierung wissen, wie sie sich dazu verhalte, dass weiterhin „schwerste Straftaten gegen Polizeibeamte angekündigt werden“ und forderte Auskunft, wie „die Bundesregierung diese Straftaten u. a. durch ein Verbot weiterer Indymedia-Seiten“ zu verhindern gedenke.

Die Bundesregierung teilt dazu die Selbstverständlichkeit mit, dass sie „jegliche Aufrufe zu und Ankündigungen von Straf- und Gewalttaten gegen Menschen auf das Schärfste“ verurteile. In völligem Widerspruch zu der im Sommer umgesetzten Ankündigung de Maizieres, linksunten.indymedia zu verbieten, lässt die Bundesregierung nun wissen: „Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht.“

Uwe Kamann: „Diese Antwort ist eine Frechheit. Sie steht im direkten Widerspruch zu der Ankündigung de Maizieres im August 2017. Der Äußerung ist zu entnehmen, dass es keine ernstzunehmenden Bemühungen gibt, diese weitere deutsche Indymedia-Plattform aus dem Netz zu nehmen. Die Aussage, es sei ‚Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden, gegen strafrechtlich relevante Inhalte im Internet vorzugehen‘ ist an Banalität nicht zu überbieten.“



Uwe Kamann, Vorsitzender der AfD Landesgruppe NRW, ist der Auffassung, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, was die Bundesregierung gegen die Verbreitung krimineller Inhalte unternimmt, „auch wenn man weiß, dass es mit Hilfe eines ausländischen Servers und Zugängen über Anonymisierungsportale wie TOR erleichtert wird, Verbote zu umgehen.“ Eine Regierung, die mit solchen Hightech-Themen nicht umgehen könne, demonstriere auch in dieser Hinsicht Ahnungslosigkeit.
---------------------------------------------------------------------------------
Beschimpfung der AfD durch Diplomatin: Bundesregierung muss Konsequenzen ziehen!

Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die öffentliche Diffamierung von Bundestagsabgeordneten der AfD als „Nazis“ durch eine deutsche Diplomatin zu ahnden. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor. Anlass war ein Beitrag des Fernsehsenders New Vision TV aus Uganda zur Bundestagswahl (Link: https://youtu.be/d9svc4wLryo). Darin stellt die stellvertretende deutsche Botschafterin in Uganda die Behauptung auf, mit den AfD-Abgeordneten seien erstmals in der Nachkriegsgeschichte „Nazis“ in den Deutschen Bundestag eingezogen: („We have now Nazis in the german Bundestag“).

Dazu teilt der Potsdamer AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer mit:

„Es ist ein Skandal, dass die Bunderegierung versucht, sich nach der Diffamierung von AfD-Bundestagsabgeordneten durch eine deutsche Diplomatin aus der Verantwortung zu stehlen. Die Behauptung, die ,Nazi'-Entgleisung der Diplomatin habe sich nicht gegen konkrete Personen oder eine Gruppe gerichtet, ist nachweislich falsch. Das kann jeder anhand des im Internet verfügbaren Beitrags überprüfen. Die Diplomatin hat eindeutig Bundestagsabgeordnete der AfD als Nazis bezeichnet und damit in die Nähe des verbrecherischen NS-Regimes gerückt. Dass sich die Bundesregierung weigert, diese Entgleisung zu ahnden, ist völlig unakzeptabel. Wer sich als Diplomat in seinem Gastland öffentlich zu politischen Ereignissen in Deutschland äußert, spricht nicht als Privatperson und muss sich parteipolitisch neutral verhalten. Ansonsten ist er auf seinem Posten fehl am Platz!“

Der Thüringer AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, der zugleich Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion ist, kündigte eine rechtliche Prüfung an:

„Wir fordern von der Bundesregierung ein Disziplinarverfahren gegen die stellvertretende deutsche Botschafterin in Uganda. Zudem werden wir selbst prüfen, wie diese unentschuldbaren Entgleisungen und Beleidigungen geahndet und ein solches Fehlverhalten zukünftig unterbunden werden kann.

Die Bundesregierung duldet und verteidigt es, dass ihre offiziellen Vertreter im Ausland demokratisch gewählte Abgeordnete einer bürgerlich-konservativen Partei als ,Nazis' bezeichnen. Offenbar macht sich das Auswärtige Amt diese Gossen-Sprache zu eigen, um die größte Oppositionsfraktion aufs Übelste zu verunglimpfen. Geradezu haarsträubend und peinlich ist es, in einer offiziellen Drucksache der Bundesregierung zu behaupten, der Begriff ,Nazi' sei ein im Ausland ,unverständliches Idiom'. Das zeugt von einer antidemokratischen Arroganz, wie sie für die Merkel-Regierung geradezu typisch ist."
Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer ergänzt:

„Während die Bundesregierung in Deutschland versucht, mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz unliebsame politische Meinungen als Hass und Hetze zu diffamieren und zu unterdrücken, wird die öffentliche Beschimpfung von AfD-Bundestagsabgeordneten als ,Nazis' durch eine deutsche Diplomatin quasi zu einer ganz normalen Information über innenpolitische Vorgänge in Deutschland heruntergespielt. Für die Bundesregierung ist die Meinungsfreiheit offenbar nur noch ein Spielball im politischen Meinungsstreit.“

Eingetragen am 04.01.2018 um 17:39 Uhr.
[Anzeige]
Atlas-Baum, Ihr Baumdienstleister
Anzeige



Für Sie vor Ort -
Sparkasse Oder-Spree

www.FfoWebservice.de

FfoWebservice 2006©