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Vermischtes:
Kompakt: Nachrichten aus Frankfurt (Oder)


- Wiedereröffnung der Frankfurter Eltern-Kind-Zentren
- Haushaltssperre in Vorbereitung
- Innovationspreis des Oberbürgermeisters 2020 wird ausgelobt
- Polen lockert Quarantäneregelungen bei Einreise
- Eingeschränkter Regelbetrieb in Kita und Krippe wird ermöglicht




Wiedereröffnung der Frankfurter Eltern-Kind-Zentren

Einstellung der Hotline für Eltern in Zeiten von Corona

Die coronabedingte Pause der städtischen Eltern-Kind-Zentren wird schrittweise beendet: Das Eltern-Kind-Zentrum Süd öffnet am Montag, 25. Mai 2020 wieder, das Eltern-Kind-Zentrum Nord am Montag, 8. Juni 2020.

Im Angebot wird es allerdings aufgrund der geltenden Hygieneregeln noch verschiedene Einschränkungen geben müssen. Details können in den Einrichtungen telefonisch erfragt werden:

· im EKZ Nord unter 0335 28396310

· im EKZ Süd unter 0335 538843

Die zwischenzeitlich für Eltern in Zeiten von Corona eingerichtete Hotline wird am Mittwoch, 20. Mai 2020 letztmalig unter 0335 28396310 zu erreichen sein.
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Haushaltssperre in Vorbereitung

Kommunale Einnahmeausfälle durch COVID-19 in Millionenhöhe

Nach Vorliegen der aktuellen Steuerschätzung für die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer können nun auch die Belastungen der kommunalen Haushalte durch Folgen der Maßnahmen zur Eindämmung des Erregers SARS-CoV-2 seriös berechnet werden.

Corinna Schubert, Kämmerin der Stadt Frankfurt (Oder) geht nach diesen Berechnungen von Mindereinnahmen im Vergleich zum Haushaltsplan für das Jahr 2020 in Höhe von 6,1 Millionen Euro aus. Die größten Verluste betreffen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (2,6 Millionen Euro), der Einkommenssteuer (1,6 Millionen Euro), der Umsatzsteuer (500.000 Euro) sowie der Vergnügungssteuer (260.000 Euro).

Eine weitere Position in Höhe von etwa 1,5 Millionen Euro an Mindereinnahmen entsteht, weil entgegen der ursprünglichen Erwartung der Soziallastenausgleich durch Bund und Land ab dem Jahr 2020 reduziert wurde. Diese Finanzierungslücke ist nicht bedingt durch COVID-19, so dass sich die geschätzten Mindereinnahmen der Stadt Frankfurt (Oder) durch die Bekämpfung der weltweiten Pandemie bis Ende des Jahres 2020 bereinigt auf 4,6 Millionen Euro summieren.

Hier nicht einbezogen sind drohende Belastungen, um Mindereinnahmen städtischer Unternehmen auszugleichen.

In Anbetracht dieser Entwicklung hat Kämmerin Corinna Schubert in Abstimmung mit Oberbürgermeister René Wilke ihrer gesetzlichen Verpflichtung folgend die Entscheidung getroffen, eine Haushaltssperre für die Stadt Frankfurt (Oder) vorzubereiten. Die Haushaltssperre verfolgt das Ziel, die entstehenden Verluste durch Sperrung geplanter Maßnahmen in verschiedenen Verwaltungsbereichen aufzufangen, so weit möglich. Wie Corinna Schubert informiert, ist geplant, systemrelevante Bereiche der Verwaltung von diesen Maßnahmen auszunehmen, um bei einer eventuellen Verschärfung der Pandemie-Situation die Handlungsfähigkeit der Kommune zu gewährleisten.

Die Notwendigkeit einer Haushaltssperre steht unter dem Vorbehalt der Inkraftsetzung eines Rettungsschirmes für Kommunen von Bundes- und Landesregierung, der aktuell verhandelt wird. Dessen inhaltliche Ausgestaltung und finanzielle Ausstattung kann aus Sicht der Kämmerin zu einer anderen Einschätzung der Lage führen.
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Innovationspreis des Oberbürgermeisters 2020 wird ausgelobt

Studentische Arbeiten können bis 27. Juli 2020 eingereicht werden

Auch in diesem Jahr wird der mit insgesamt 2.500 Euro dotierte Innovationspreis des Oberbürgermeisters in Zusammenarbeit mit der Europa-Universität Viadrina für hervorragende Arbeiten der Studierenden an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) verliehen.

Studierende aller drei Fakultäten können Seminar-, Haus- oder Abschlussarbeiten zur Erlangung eines Akademischen Grades (insbesondere Bachelor oder Master) einreichen. Inhaltlich steht der innovative und anwendungsorientierte Beitrag zur Untersuchung grenzübergreifender Beziehungen und Projekte, die die Region stärken, im Mittelpunkt. Überdies sollten die Arbeiten nach dem 1. September 2019 eingereicht worden sein.

Über die Preisverleihung wird auf Vorschlag einer Jury entschieden, die von Oberbürgermeister René Wilke im Benehmen mit Universitätspräsidentin Prof. Dr. Julia von Blumenthal eingesetzt wird.

Die Arbeiten sowie eine kurze gutachterliche Stellungnahme des wissenschaftlichen Betreuenden können bei Dr. Jürgen Grünberg ausschließlich in elektronischer Fassung als PDF-Datei per E-Mail an gruenberg@europa-uni.de übermittelt werden. Anzugeben sind dabei Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Bewerberin/des Bewerbers. Einreichungen müssen bis 27. Juli 2020 erfolgen.

Die Übergabe des Innovationspreises ist im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung an der Europa-Universität Viadrina im Herbst 2020 geplant.
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Polen lockert Quarantäneregelungen bei Einreise

Grenzschließung bleibt vorerst bis 15. Juni 2020 bestehen

Seit dem 16. Mai 2020 entfällt in Polen laut Verordnung des Ministerrates die Quarantänepflicht für Kinder im Vorschulalter sowie ihre Begleiterinnen/Begleiter, die die Grenze nach Polen überschreiten. Auch Begleitpersonen für Schülerinnen, Schüler und Studierende unterliegen keiner Isolationspflicht mehr. Ferner wurde die Quarantäneplicht für das medizinische Personal sowie Beschäftigte in Sozialhilfeeinrichtungen aufgehoben.

Der Kreis der von der Quarantäne befreiten Personen, die in das polnische Staatsgebiet aus beruflichen, dienstlichen oder gewerblichen Zwecken einreisen, wird nicht mehr auf die Nachbarländer beschränkt. Auch der Transitverkehr bis zu zwölf Stunden ist nicht mehr an die Quarantänepflicht gebunden.

Entsprechende Nachweise (Melde- bzw. Pendlerbescheinigungen, Gewerbeanmeldungen, Kita-, Schul- oder Studienbescheinigungen) sind bei sich zu führen und vorzuweisen.

Mit der Verordnung entfallen andere Einreisebeschränkungen (insbesondere die Grenzkontrollen) nicht. Diese werden voraussichtlich noch bis Montag, 15. Juni 2020 gelten. Solange wird der übliche Grenzverkehr ausgesetzt.
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Eingeschränkter Regelbetrieb in Kita und Krippe wird ermöglicht

Frankfurt (Oder) geht über die Mindestregeln des Landes Brandenburg hinaus



Ab Montag, 25. Mai 2020 gestattet die Landesregierung in Brandenburg eine Öffnung der Kinderbetreuung über den derzeitigen Notbetrieb hinaus unter dem Vorbehalt der Einhaltung eines Hygieneplans. Untergrenze ist dabei eine Betreuung von vier Stunden an einem Tag der Woche für jedes Kind, wobei den Landkreisen und kreisfreien Städten viel Raum für eigene Entscheidungen auf Basis regionaler Unterschiede gegeben ist.

Angesichts der geringen Zahl an laborbestätigten COVID-19-Infektionen in der Stadt und vor dem Hintergrund der Lebensrealität von Eltern und Kindern geht die nun entschiedene Regelung für Frankfurt (Oder) weit über die Empfehlung der Landesregierung hinaus.

Oberbürgermeister René Wilke verständigte sich heute gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Verwaltungsspitze und Fachleuten aus dem Amt für Jugend und Soziales auf ein Verfahren, das den bisher von der Betreuung ausgeschlossenen Kindern in Krippe und Kita an fünf Tagen in der Woche jeweils sechs Stunden Aufenthalt ermöglichen soll. Früh- und Spätdienst kann in den Kitas und Krippen noch nicht wieder für alle Kinder gewährleistet werden, lediglich Kinder in Notbetreuung können weiterhin bis zu acht Stunden betreut werden. Dieser Verständigung vorausgegangen war eine intensive Abstimmung mit den Trägern der Krippen und Kitas.

Aus dieser folgt, dass der Frankfurter Weg noch etwas Vorbereitungszeit benötigt, da die neue Verordnung des Landes Brandenburg unter anderem auch die Einhaltung eines strengen Rahmenhygieneplans in jeder Einrichtung beinhaltet. Die Fachleute des Gesundheitsamtes Frankfurt (Oder) werden in den nächsten Tagen die Krippen und Kitas aufsuchen, in Bezug auf die zu treffenden Maßnahmen beraten und als Vertreter der zuständige Behörde Genehmigungen erteilen bzw. Auflagen erlassen. So soll ein hohes Maß praktischer und rechtlicher Sicherheit für die Einrichtungen geschaffen werden. Es ist möglich, dass nicht jede Krippe oder Kita die räumlichen oder organisatorischen Erfordernisse erfüllen kann, die eine Durchführung der Kinderbetreuung in der nun ermöglichten Maximalvariante erlauben.

Die Eröffnung des eingeschränkten Regelbetriebes in der Kinderbetreuung erlaubt die Stadtverwaltung ab Donnerstag, 28. Mai 2020 und geht davon aus, dass die betreffenden Einrichtungen bis Montag, 2. Juni 2020 imstande sind, den Betrieb unter den neuen Gegebenheiten aufzunehmen. Nähere Informationen erhalten Eltern von den Trägern der Betreuungseinrichtungen. Dieser Zeitkorridor gilt auch für die Aufnahme von Dienstleistungen der Kindertagespflege, die sogar uneingeschränkt wieder durchgeführt werden dürfen.

Noch offen ist die Frage, wie die Betreuungslage in den Hort-Einrichtungen verändert werden kann, hier befinden sich Stadtverwaltung und Träger noch in intensiven Gesprächen.

Foto: han

Eingetragen am 20.05.2020 um 05:04 Uhr.
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