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Politik:
LOS - Förderanträge für Begegnungsprojekte bis 31. August möglich

LOS (pm). Wer mit kleineren Projekten das Miteinander von Einheimischen und Geflüchteten voranbringen möchte, kann dafür unkompliziert eine finanzielle Unterstützung beim Landkreis Oder-Spree beantragen. Bis zum 31. August ist das möglich. Insgesamt stehen dem Landkreis Oder-Spree aus Mitteln des Bündnisses für Brandenburg 30.000 Euro zur Verfügung, um bürgerschaftliches Engagement für geflüchtete Menschen zu stärken.
Unterstützt wurden in diesem Jahr bereits Keramikkurse mit Kindern und Frauen in Schöneiche und Eisenhüttenstadt, geplante Aktivitäten reichen von Exkursionen im Landkreis über Drachenbootrennen bis zum Aufbau einer mobilen Fahrradwerkstatt. Eines haben alle Projekte gemeinsam - Geflüchtete und Deutsche treffen sich und lernen voneinander. "Wir freuen uns auf weitere interessante Ideen für die zweite Jahreshälfte in den Bereichen Sport, Kunst und Kultur von Privatpersonen, Willkommensinitiativen und Vereinen", sagt Jana Kupetz vom Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration der Kreisverwaltung Oder-Spree. Die Mittel würden vorrangig für die Durchführung von ehrenamtlich getragenen Projekten vergeben. Es gehe darum, im Landkreis lebende Geflüchtete und Deutsche miteinander ins Gespräch zu bringen, die neuen Nachbarn besser kennenzulernen und Berührungsängste abzubauen.
Einzelne Projekte können mit bis zu maximal 3.000 Euro gefördert werden. Die Antragstellung ist formlos möglich und sollte nicht mehr als vier Seiten umfassen. Zu den förderfähigen Kosten zählen Honorare sowie Sachkosten (beispielsweise Fahrt- oder Materialkosten). Die Projekte dürfen erst nach Zusage der Förderung durch den Landkreis beginnen und müssen bis zum Jahresende 2018 abgeschlossen werden.
Fragen können Interessenten an Jana Kupetz richten (Telefon: 03366 35-2304, E-Mai: jana.kupetz@l-os.de). Der Antrag auf die Mittel muss spätestens am 31. August 2018 vorliegen

Die Adresse dafür lautet:
Landkreis Oder-Spree
Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Jana Kupetz
Breitscheidstraße 7
15848 Beeskow

Über die Vergabe der Förderung entscheidet das Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration auf der Basis der im Antrag formulierten Angaben und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Entscheidung wird dem Antragsteller zeitnah mitgeteilt. Die Mittel sind dann kurzfristig abrufbar. Sie müssen zu einem vereinbarten Stichtag mit Nachweisen beim Landkreis Oder-Spree abgerechnet werden.

Eingetragen am 13.06.2018 um 17:32 Uhr.
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