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- Längere Wartezeiten für Beurkundungen im Amt für Jugend und Soziales - Arbeitskreis „Bürgerkirche St. Marien“ hat sich konstituiert - Verantwortung übernehmen – Schöffe werden Wahl der Jugendschöffen 2018 - Neuer Mietspiegel für Frankfurt wird erarbeitet - Parkplatz an der Cottbusser Straße offiziell frei gegeben
Längere Wartezeiten für Beurkundungen im Amt für Jugend und Soziales Die Bürgerinnen und Bürger werden informiert, dass es infolge krankheitsbedingter personeller Engpässe aktuell zu längeren Wartezeiten hinsichtlich neuer Terminvergaben für die Beurkundungen im Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) kommt. Mit der Bitte um Verständnis wird alternativ auf die Dienstleistungsangebote der umliegenden Jugendämter der Landkreise Oder-Spree bzw. Märkisch Oderland, der Standesämter und/oder Notare hingewiesen. Für die Vereinbarung von neuen Terminen für die Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärungen der Eltern und/oder Unterhaltsverpflichtungen im Amt für Jugend und Soziales stehen die Urkundspersonen voraussichtlich ab Mitte März dieses Jahrs wieder zur Verfügung. Erreichbarkeit des Jugendamtes LOS: 03361 599-1562/1567 (Fürstenwalde) Erreichbarkeit des Jugendamtes MOL: 03346 850-6432/6433 (Seelow), 03346 850-6401/6405/6426 (Strausberg), 03346 850-6434/6435 (Bad Freienwalde) ---------------------------------------------------------------------------------- Arbeitskreis „Bürgerkirche St. Marien“ hat sich konstituiert Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Kultur, Markus Derling, informiert: „Nach dem das Lutherjahr 2017 mit dem inspirierenden und erfolgreichen Restaurations- und Ausstellungsprojekts „Bürger, Pfarrer, Professoren“ zu Ende gegangen ist, hat sich in der vergangenen Woche in der St. Gertraut-Kirche der Arbeitskreis „Bürgerkirche St. Marien“ konstituiert. Unser gemeinsames Ziel ist es, ein Konzept für die bauliche Weiterentwicklung und die Nutzung von St. Marien zu formulieren.“ Der Arbeitskreis war im Rahmen des Restaurations- und Ausstellungsprojekts im Reformationsjahr fest verabredet worden. Unter Moderation von Frau Sabine Wenzke und Herrn Markus Derling nahmen an der Auftaktveranstaltung in Form eines Workshops u.a. Oberbürgermeister, Dr. Martin Wilke, und weitere Vertreter der Stadt als Pächter aus dem Kultur- und Stadtmarketingbereich, für die Evangelische Kirche u.a. Herr Superintendent Frank Schürer-Behrmann und Pfarrerin Beatrix Forck und Vertreter des kirchlichen Bauamtes, der Vorsitzend des Fördervereins von St. Marien, Dr. Reinhard Richter, und der Landeskonservator Dr. Thomas Drachenberg teil. Markus Derling erläutert: „St. Marien ist Symbol unserer Stadt und Symbol des bürgerschaftlichen Engagements in unserer jüngsten Geschichte. Jetzt steht die Frage, wie geht es weiter? Wir arbeiten jetzt gemeinsam daran, ein zwischen der Kirchengemeinde, der Stadt, der Bürgerschaft, dem Förderverein und der Denkmalpflege abgestimmtes Zukunftskonzept zu schreiben. Wir werden gemeinsam die wichtigen Fragen der Substanzerhaltung, des Erscheinungsbildes, der konservatorischen Bedingungen und vor allem der gewünschten vielfältigen Nutzungen und die notwendigen baulichen Ergänzungen mit einem Zeithorizont von 20 Jahren beantworten. Der Name des Arbeitskreises geht auf eine Idee von Frau Pfarrerin Beatrix Forck zurück und beschreibt gleichzeitig unser Leitbild für die Zukunft von St. Marien.“ Der Arbeitskreis hat sich im Workshop bereits auf inhaltlichen Schwerpunkte des zu erarbeitenden Konzepts verständigt und konkrete Ideen und Maßnahmen zusammengetragen. Für März ist die nächste Zusammenkunft verabredet. --------------------------------------------------------------------------------- Verantwortung übernehmen – Schöffe werden Wahl der Jugendschöffen 2018 Am 31.12.2018 endet die Amtsperiode für die derzeitigen Schöffen. Aus diesem Grund werden in 2018 die neuen Vorschlagslisten aufgestellt und für die Jugendschöffen durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung, der dritten Gewalt im Staat. Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Das Gerichtsverfassungsgesetz sieht bereits seit über 130 Jahren die Beteiligung von Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz vor. Die Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsprechung ist bis heute eine wichtige Errungenschaft des modernen rechtsstaatlichen Strafprozesses. Schöffinnen und Schöffen gestalten den Strafprozess mit. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Dadurch erfolgt eine demokratische Kontrolle der Justiz. Die Strafgerichtsbarkeit wird transparenter. Jugendschöffen sollen in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Dies trifft z.B. auch auf Eltern mehrerer Kinder zu und ebenso auf alle die ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Das Wahlverfahren ist zweistufig. Die Vorschlagsliste muss doppelt so viele Bewerber enthalten wie zu stellende Jugendschöffen ab 2019 tätig sein werden. Nach Einreichung der Vorschlagsliste beim Amtsgericht wählt der Schöffenwahlausschuss die Jugendschöffen, die ab 2019 an den Gerichten tätig sein werden. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, wird voraussichtlich im Spätherbst durch das jeweilige Gericht erfolgen. Interessenten können sich im Amt für Jugend und Soziales im Oderturm 22. Etage bei Frau Lorenz Tel. 0335/ 552 5029 bzw. Frau Nowak Tel. 0335/ 552 5000 über die Zulassungsvoraussetzungen informieren und die Bewerbungsformulare erhalten. Weiterhin stehen die Unterlagen auch auf der Internetseite der Stadt zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten und unterschriebenen Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 5. Februar 2018 an das Amt für Jugend und Soziales Postfach 1363 15203 Frankfurt (Oder). ---------------------------------------------------------------------------------- Neuer Mietspiegel für Frankfurt wird erarbeitet Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Kultur, Markus Derling, informiert darüber, dass im Sommer 2018 ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Frankfurt (Oder) vorliegen wird. Markus Derling: „Für Frankfurt (Oder) wird ein neuer Mietspiegel erarbeitet. Darauf haben sich in einem von der Stadt organisierten Arbeitskreis der Mieterverein Viadrina auf der einen und die Wowi, die beiden großen Wohnungsgenossenschaften und der Verein Haus und Grund auf der anderen Seite, verständigt. Der Frankfurter Mietspiegel wird unter Federführung der Stadt und mit Begleitung eines externen Büros gemeinsam nach anerkannten statistischen Methoden (im Sinne von § 558 d Bürgerliches Gesetzbuch) erstellt.“ Am 16. Januar 2018 wird die Vergabeabsicht für die Gewinnung eines externen Büros zur Erstellung eines Mietspiegels bekanntgegeben. Parallel liefern die Wohnungsunternehmen alle erforderlichen Daten mit Stichtag 1.04.2018 zu. Mietspiegel sind ein anerkanntes und objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Sie bieten eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten im freifinanzierten Wohnungsbau. Markus Derling schätzt ein, dass Mietspiegel beiden Mietvertragsparteien dienen: „Sie schützen Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten und Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten. Er trägt zur Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter bei. Vermieter können bei Mieterhöhungsbegehren auf diesen Mietspiegel Bezug nehmen. Mieterinnen und Mieter können andererseits eine Mieterhöhung ablehnen, wenn sie über der im Mietspiegel bestimmten ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Ich freue mich, dass wir in der Arbeitsgruppe zu einem Einvernehmen gelangt sind und uns zu allen Rahmenbedingungen wie Wohnlagen oder Beschaffenheits- und Ausstattungskriterien bereits einig sind. Erstmalig sollen Energiekennwerte der Gebäude berücksichtigt werden. Der neue Mietspiegel könnte im 3. Quartal 2018 vorliegen.“ --------------------------------------------------------------------------------- Parkplatz an der Cottbusser Straße offiziell frei gegeben
Die Stadt hat heute die neugeschaffene Parkplatzfläche an der Cottbusser Straße offiziell zur Nutzung frei gegeben.
Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen und Kultur, Markus Derling, über die Hintergründe: „Mit dem neuen Parkraumbewirtschaftungskonzept wurden das Kurzzeitparken in der Innenstadt im Interesse des Einzelhandels stärker bevorrechtigt. Das bedeutet aber auch, dass sog. Langparker an den Rand der Innenstadt verdrängt werden. Um ein zusätzliches Angebot für das Langparken in Innenstadtnähe zu schaffen, haben wir eine bisher unbebaute und ungenutzte Fläche von 2.600 qm für ca. 100 PKW hergerichtet. Dieses zusätzliche Angebot zielt insbesondere auf die Bedürfnisse der Berufspendler aus den Ortteilen oder der Umgebung, in Bahnhofsnähe das eigene Fahrzeug abstellen zu können, um dann auf die Bahn umzusteigen. Entsprechend der Bedürfnisse der Zielgruppe gibt es keine Parkzeitbeschränkung.“
Die Herrichtung des Platzes erfolgte ausschließlich durch den Bauhof. Dazu wendete die Stadt rund 7.000 € auf (Sach- und Personalkosten).
Ab dem 1. Februar wird der Parkplatz dann auch von 8 bis 19 Uhr mittels Parkscheinautomaten bewirtschaftet. In Umsetzung der städtischen Parkgebührenordnung werden dann für die erste und zweite Stunde je 0,25 €, ab der dritten Stunde 0,50 € je Stunde fällig. Wer tatsächlich von 8 bis 19 Uhr parkt, bezahlt also insgesamt 5 €. |