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Voraussichtliche Verlängerung des Juncker-Plans im Dezember Liberal-Konservative Reformer halten Wirkung des Förderprogramms für nicht erwiesen
Brüssel, 23. November 2017 – Der haushaltspolitische Sprecher der EKR-Fraktion im Europäischen Parlament Bernd Kölmel befürchtet, dass der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der auch „Juncker-Plan“ genannt wird, „leider voraussichtlich vor der Zeit“ durch das Europäische Parlament bis 2020 verlängert werden wird. Kölmel hält die Wirksamkeit des Fonds für nicht ausreichend erwiesen. Der Fonds soll Kredite etwa für Infrastrukturprojekte bereitstellen, die ansonsten nicht zu finanzieren wären. Dass besonders günstige Kredite von Investoren abgerufen würden, sei kein Beleg für die Wirksamkeit des Programms, so Kölmel. „Erst wenn erfolgreiche Projekte verwirklicht worden wären, für die sich ohne den Juncker-Plan keine Investoren gefunden hätten, wäre dies der Fall“, so der LKR-Haushaltsexperte. Die EFSI-Verlängerung hat die zuständigen Ausschüsse inzwischen passiert und steht im Dezember im Europaparlament in Straßburg zur Abstimmung.
Bernd Kölmel sagte:
„Die Verlängerung des Juncker-Plans kommt zu früh. Es fehlen klare Belege, ob das jeweilige Hauptkriterium bei der Förderung einzelner Projekte tatsächlich erfüllt wurde.“
„Ein Blick auf die Liste der finanzierten Projekte, wie der private Ausbau der A6 in Deutschland, lässt einen daran zweifeln, ob diese tatsächlich ohne den Juncker-Plan keine Chance gehabt hätten.“
Der Haushaltsausschuss des Europaparlaments hatte bereits im Mai dieses Jahres für eine Erhöhung der bestehenden EU-Garantie von 16 Milliarden auf 26 Milliarden Euro gestimmt. Mittels Hebelwirkungen sollen risikoreiche Investitionen im Privatsektor und Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von bis zu 500 Milliarden Euro ermöglicht werden.
Die fünf Europaabgeordneten der LKR hatten den Juncker-Plan bereits bei seiner Erstauflage im Jahr 2015, anders als die meisten deutschen Parlamentarier, abgelehnt. Sie halten das EFSI-Investitionsprogramm für nicht vereinbar mit dem Subsidiaritätsprinzip. |