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Politik:
Cotar: Natürlich twittern wir im Bundestag

Die Tatsache, dass, nach dem Scheitern der Jamaika-Sondierungen, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zwar angekündigt hat, mit allen Bundestagsfraktionen Gespräche zu führen, die drittstärkste Kraft, die AfD, jedoch außen vor gelassen hat, kritisiert AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Alice Weidel scharf:
„Im Sinne unserer Demokratie, ist es angezeigt, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auch die AfD-Fraktion zu Gesprächen über die aktuelle Lage nach dem peinlichen Scheitern der Jamaika-Koalitionäre einlädt. Fast 13 Prozent der Wähler haben die AfD zur drittstärksten Kraft im Bundestag gewählt. Es kann nicht sein, dass diese Gruppe vom Staatsoberhaupt einfach ignoriert wird. Die AfD-Fraktion erwartet daher im Namen der Wähler einen Gesprächstermin beim Bundespräsidenten.“
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Gauland: Gefährder ausweisen

Zur Freilassung der sechs wegen Terrorverdachts kurzfristig inhaftierten Syrer, erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland:
„Es ist unverantwortlich, diese Menschen wieder in Deutschland auf freien Fuß zu setzen. Wenn es, wie vermeldet, ‚IS-Bezüge‘ gibt, kann das nicht ignoriert werden.
Nur weil es keine konkreten Beweise für einen geplanten Anschlag gibt, kann das nicht bedeuten, dass Gefährder frei in Deutschland herumlaufen. Auch bei Anis Amri hieß es, man habe keine konkreten Hinweise gehabt. Es muss endlich ein Umdenken stattfinden.

Das Sicherheitsinteresse der Bundesrepublik Deutschland und der Bevölkerung muss Vorrang haben. Wenn auch nur der geringste Anhaltspunkt besteht, dass Personen ihren Schutzstatus und ihr Gastrecht missbrauchen, müssen diese unverzüglich Ausgewiesen werden.“
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Brandner: Bundestagsgutachten bestätigt: Einschränkung der Religionsausübung wäre im Grundgesetz prinzipiell möglich

Die wehrhafte Demokratie des Grundgesetzes erlaubt im Kern auch die Einschränkung der Religionsausübung, wenn ihre Folgen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. Dafür müsste das Grundgesetz geändert und die Religionsausübung, also Art. 4 Abs. 2 GG, in die Verwirkungsregelung des Art. 18 Grundgesetz aufgenommen werden.

Der Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner, zugleich Vorsitzender der Thüringer Landesgruppe, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt:

"Viele ideologisierte Politiker behaupten seit Jahren steif und fest, jegliche Form der Religionsausübung müsse geduldet werden, selbst wenn sie mit unserer Rechtsordnung und dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Unter dem Deckmantel der Religionsausübung ist gleichwohl in den letzten Jahren viel Schindluder betrieben wurden. Sei es die mit westlichen Werten nicht zu vereinbarende Verschleierung von Frauen, Tötungen aufgrund archaischer Ehrbegriffe oder die Verheiratung von Mädchen gegen ihren Willen. Wenn Deutschland zu seinen Werten stehen will, dann bietet die Werteordnung des Grundgesetzes den Rahmen, um solch mittelalterlichem Treiben Einhalt zu gebieten. Es wird jetzt Zeit, eine öffentliche Debatte über eine Grundgesetzänderung zu führen, um all jene in die Schranken zu weisen, die die Religionsfreiheit für politische Zwecke missbrauchen. Einen Freifahrtschein wollten die Verfassungsväter mit der Religionsausübungsfreiheit nie erteilen. Auch insoweit muss unsere Demokratie wehrhaft sein!"
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Friesen: Russlanddeutsche verdienen mehr als billige Symbolpolitik

Nach Informationen der WELT planen CDU und CSU den Aussiedlerbeauftragten zukünftig beim Kanzleramt und nicht länger beim Innenministerium anzusiedeln.

Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete aus Thüringen, Dr. Anton Friesen:
„Die Altparteien haben jahrzehntelang die Belange der Aussiedler ignoriert und vernachlässigt. Bezeichnenderweise sind der AfD-Abgeordnete Waldemar Herdt und ich die einzigen zwei Russlanddeutschen im amtierenden Bundestag. Aus Angst vor der AfD versuchen die beiden Unionsparteien nun mit billiger Symbolpolitik ihre verlorenen Wähler zurückzugewinnen.

Doch die Russlanddeutschen werden darauf sicher nicht reinfallen. Ihnen wurden von Seiten der Unionsparteien viel zu oft Versprechen gemacht, welche jedoch nie eingelöst wurden. Mit der AfD ist nun endlich eine Partei in den Bundestag eingezogen, welche die Interessen der Russlanddeutschen vertritt und für sie kämpft. Im Gegensatz zu den Altparteien werden wir es dabei nicht bei schönen Worten und Absichtserklärungen belassen. So werden wir einen von mir ausgearbeiteten Antrag einbringen, der die überfällige Rentengleichstellung von Spätaussiedlern vorsieht.“
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Cotar: Natürlich twittern wir im Bundestag


Wolfgang Schäuble möchte das Zwitschern aus dem Plenarsaal unterbinden, es sei „unerwünscht“.

„Ein merkwürdiges Verständnis von Bürgernähe und Transparenz, das der Bundestagspräsident an den Tag legt“, kritisiert die AfD-Abgeordnete Joana Cotar, verantwortlich für Soziale Medien im Fraktionsarbeitskreis „Digitale Agenda“. Sie spricht sich klar für das Twittern aus dem Plenum aus. Es gehe darum, die Wähler direkt zu informieren, das Geschehen zeitnah zu kommentieren.

„Vielleicht ist es einigen Kollegen der Altparteien auch nur peinlich, dass sie schon zu Beginn der Legislaturperiode eher spärlich im Plenum vertreten sind und wir das deutlich kommentiert haben“, überlegt Cotar.

Soziale Medien ermöglichen die direkte Kommunikation mit den Menschen in diesem Land, sie sind das perfekte Werkzeug für Demokratie und Transparenz - politische Meinungsbildung in mittlerweile 240 Zeichen.

„Wir sollten dankbar dafür sein, dass sich so viele Menschen für das Geschehen im Bundestag interessieren und den Abgeordneten auf Twitter, Facebook oder Instagram folgen“, bekräftigt Cotar. „Früher beklagten wir die Politikmüdigkeit in diesem Land. Nun sollten wir das neu erwachte Interesse der Bürger, den Willen zur Partizipation - und sei es nur über die Sozialen Medien - nicht enttäuschen. Wir twittern weiter!“

Eingetragen am 22.11.2017 um 17:53 Uhr.
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